Kommt drauf an:
Wenn Du physische Waren kaufst, die dann in die Schweiz geliefert werden, dann werden die durch die Post automatisch verzollt. Sofern Zoll drauf ist, zahlst Du diesen und die schweizerische Mehrwertsteuer dem Pöstler, der das Paket bringt. Dann sollte aber der deutsche Lieferant die deutsche Mehrwertsteuer nicht verrechnen; ansonsten kannst Du sie (entweder bei der eidg. Steuerverwaltung oder beim Zoll, bin nicht sicher) gegen Vorlage der Zollquittung zurückfordern.
Wenn Du aber Software, Daten, Dienstleistungen o.ä. kaufst, was nicht physisch über die Grenze kommt, müsstest Du selber die Verzollung veranlassen. Auch dann zahlst Du den Zoll - sofern einer drauf ist, viele Sachen sind zollfrei zwischen D und CH - und die schweizerische Mehrwertsteuer. Wenn man den Aufwand rechnet, den Du für das Prozedere hast, müsste die deutsche Mehrwertsteuer schon sehr hoch sein, damit das rentiert...
Griessli
Irene