Wo kann ich ein Internetprojekt bewerten lassen?

Marcs

Legendäres Mitglied
Hallo,

Da ich derzeit gerade kurz vor der Umfirmung stehe und insbesondere die Urheberrechte an meiner Hauptinternetseite (über welche pro Jahr etwa 200k umgesetzt werden) in der Bilanz in den Aktiven haben möchte (Urheberrechte), damit ich das auch bei der Übernahme mitnehmen kann ins Kapital, suche ich nach einer Möglichkeit das offiziell bewerten zu lassen. Nur wie gehe ich hier vor? Das es bereits in der Vergangenheit gemacht wurde, kann man dem Handelsregister entnehmen.
 
Es ist zwar nicht das Omen für eine Bewertung aber diesem Fall sag ich nur SEDO.
Mit dieser Bewertung kann man leben und hat ein offizielles Papier in der Hand
falls Du an einen Verkauf denkst.

Gruß der kleine Eumel
 
Hallo Marc.

Zumindest hier in Deutschland ist es fraglich Sacheinlagen in eine Firma einzubringen, da der Wert nicht genau festgelegt werden kann. Über diese Problematik solltest du dich vielleicht einfach mal ausfürhlich mit einem Steuerberater unterhalten.

Gruß
Sven
 
Ich denke auch, dass du da bei einem Steuerberater besser aufgehoben bist. Solche Fragen klärt man immernoch besser offline
wink.gif


Grüße
Oli
 
Das ist schon grundsätzlich ok und sinnvoll was Marc da vorhat. Ob man jetzt unbediungt die Urheberrechte an der Homepage bilanzieren sollte, oder auf andere Weise den Geschäftswert einbringt ist sicherlich eine Frage für sich, die meiner Meinung nach nicht so einfach aus dem Stehgreif beantwortet werden kann.

Welche Ansprüche da an die Wertfeststellung gestellt werden, hängt auch von den Revisionspflichten der Gesellschaft ab in die du umfirmierst.
 
Das tangiert massiv steuerliche Fragen.

Also muß die Bewertung durch jemanden erfolgen, dessen Einschätzung auch vom zuständigen Finanzamt anerkannt wird.

Damit ist wahrscheinlich so etwas wie ein Wirtschaftsprüfer die richtige Adresse. Wirtschaftsprüfer sind zu Gutachter / Sachverständigentätigkeiten befugt, dazu gehört auch die Bewertung von Unternehmen.

Sedo ist dafür gänzlich ungeeignet, da erfolgt die Bewertung (von Domains) unter Web/Marketing-Gesichtspunkten.
 
Grundsätzlich geht es darum, dass ich den "Wert" der alten Firma übernehmen kann in die neue Firma (AG).
Da die alte Firma bereits besteht und die Plattform eigentlich die wichtigste Aktive ist (Vertriebsplattform), ist hier der grösste Wert der Firma vorliegend, welchen ich nicht einfach so verlieren möchte, deshalb die Aufnahme in der Bilanz als Aktive. Ganz klar, ich könnte das selbst festlegen (z.B. 1 Jahresumsatz) aber ob dann bei einem späteren Problem das verhält, ist das Problem.

Beispiele von mit (unter anderem oder nur) Urheberrechten gegründeten Firmen:
- http://www.easymonitoring.ch/handelsregist..._ag_826051.aspx
- http://easymonitoring.ch/handelsregister/p..._ag_797725.aspx

Ps. Es geht hier um die Schweiz und leider kennen sich Steuerberater mit solchen Fragen kaum aus, da es sich um etwas recht spezielles handelt...
 
Wieso willst Du den Wert der Firma hochtreiben? Muss denn Vermögen nicht auch besteuert werden?

Das macht meiner Ansicht nach nur Sinn, wenn die "Bewertung" entscheidend ist, um Anteile gerecht zu verteilen, bzw. die Bewertung überhaupt ermöglicht, dass eine Firma gegründet werden kann ("Sacheinlage").

Aber "Sacheinlage" wird strikt bewertet, das heisst bei immatriellen Werten wird zweimal geschaut, schliesslich wird ja mit solchen Werten gehaftet.

Insofern tatsächlich: Beratung aufsuchen. Für Firmengründungen gibt es hunderte von Profis...
 
@Peter Schneider
Weil es hier das "Tool" ist mit dem ich das verdiene was ich verdiene und ich so endlich mal einen "Wert" drin habe, der ja für die restliche Software auch in den Aktiven besteht.

Ps. Ich mache mich mal auf die Suche nach einem Berater der sich damit auskennt, wobei ich da Schwarz sehe, da sich kaum jemand mit "Software" beschäftigt.
 
Hast du dir schonmal überlegt, dass die neue Firma von der alten die Urheberrechte kauft und du sie dann in der neuen Firma von der Steuer absetzen kannst.
 
1. Setze dich mit deinem Finanzamt in Verbindung, vielleicht weiß dein Berater bescheid.
2. Ein staatlich geprüfter Wirtschaftsprüfer im IT Bereich kann solche Unternehmensbewertungen vornehmen.
3. Wird schwer, da "wir" uns mit dem Internet, Software..... besser auskennen, als Wirtschatsprüfer.

Vielleicht gibt es eine Unternehmensberatung im IT Bereich, die sich speziell auf Software..... spezialisiert hat.

Google dich einfach mal durch und ruf o. g. Dienstleister an und frag Sie einfach, da sie sich hier am besten auskennen und sicherlich kontakte zu anderen Wirtschaftsprüfern oder UB haben.

Viel Glück.
 
Hallo Marc,

die beiden Links von dir sind wirklich sehr interessant.
Auf mich macht es den Eindruck, dass die Schweizer AG die englische Limited verdrängen kann
laugh.gif

Jetzt aber genug gelästert...

Was meiner Ansicht nach dir hilft, ist ein Rechtsanwalt für Kapitalmarktrecht.
Allerdings kann das etwas over-sized für deinen Fall sein.

Eigentlich kann dir auch JEDER Wirtschaftsprüfer weiterhelfen.
Sollte zumindest auch in der Schweiz so sein.
Stichwort: Immaterielle Vermögensgegenstände

Wenn dir ein (dein) Steuerberater nicht weiterhelfen kann,
liegt es wahrscheinlich daran, dass er kein Wirtschaftsprüfer ist ;-)

Damit du nun einen Experten finden kannst, der sowas schon mal gemacht hat,
sieh dir einfach einige Jahresabschlüsse von IT-Firmen (Aktiengesellschaft) an.
Auch jede andere Firma (AG) sollte es tun.
Tauchen dann in der Bilanz immaterielle Vermögensgegenstände auf,
sieh einfach im Anhang nach, wer den Jahresabschluss geprüft hat
und wende dich dann an den WP bzw. an die WPG.

Viel Erfolg!

Gruß

Norbert
 
Da passt doch gerade der letzte Post aus Basic Thinking zum Verkauf des Blogs. Dort macht sich Remi Beutler (meneon.ch) so seine Gedanken: "Meine Kommentare zum Verkauf von BT habe ich deswegen abgegeben, da ich mich in meiner Freizeit mit dem Ertragswert der angebotenen Dienstleistungen auf dem Internet beschäftige". Er ist Betriebsökonom, vielleicht kontaktierst Du ihn ja mal...
 
@Mark L
Schweiz ist nicht Deutschland, Wirtschaftsprüfer gibt es in der Schweiz nicht.
Es gibt hier Buchhalter mit EFZ, aber die sind nicht auf solche Sachverhalte spezialisiert.

@Norbert Hoffmann
Das glaube ich kaum, da es nicht so einfach ist wie man sich das vorstellt (öffentliche Beurkundung durch Notar, Mindestkapital 100k, etc.).

Ps. Ich werde jetzt nachdem der Jahresabschluss 2008 fertig ist (immerhin knapp 100 Seiten) die Gründung entsprechend der Bilanz vornehmen.
 
Nach CH Recht handelt es sich um eine Sacheinlage (OR 628 und 634). Notwendig ist ein Sacheinlagevertrag der öffentlich beurkundet wird und ein Gründungsbericht, den die Revisionsstelle bestätigt. Es ist daher sinnvoll die Bewertung mit der Revisionsstelle, die im Gründungsbericht bestätigen muss, dass die Bewertung korrekt ist, zu besprechen.

Gruss Lukas
 
Es ist "Sacheinlage", aber zur Bewertung:

Weshalb nicht "geleistete Arbeit"? Geht doch schneller, Arbeitsstunden/Ausgaben zusammenzurechnen und dann einen "fairen Lohn" anzunehmen?

Einfach mal nach den Stichworten gesucht:
http://www.google.ch/search?hl=de&client=f...=cr%3DcountryCH


Weshalb ich mit "Urheber-Recht" ein Problem habe:
Die Bewertung müsste dann analog der zu erwartenden Lizenzerträge stattfinden. Aber da gibt es nichts (!!!). Klar: ich will einfach erklären, weshalb es vielleicht Firmen gibt, die durchaus solche immatriellen Werte besitzen, da sie diese "Rechte" auch erfolgreich vermarkten. Aber Du vermarktest ja nicht die Texte an sich... Ein "das zehnfache des zu erwartenden Lizenzertrages" ist in Deinem Fall schlicht kurrlig.

"korrekte Bewertung": eventuell auch "nachvollziehbare Bewertung"...
- Arbeitsaufwand (klar nachvollziehbar)
- Immatrielle Werte [schlimmer: aufgrund zukünftiger, abgeschätzter Einnahmen], fragwürdig.

Aber sogar letzteres funktioniert wunderprächtig: an der Börse...
 
Ich habe mich nun entschlossen 1 Jahresgewinn einzusetzen (nicht den Umsatz), diesen Betrag würde ich aktuell im Verkauf problemlos erzielen.
Das Wachstumspotential vernachlässige ich jetzt einfach.
 
QUOTE (Marc Schuler @ Mo 12.01.2009, 12:20)Schweiz ist nicht Deutschland, Wirtschaftsprüfer gibt es in der Schweiz nicht.
Es gibt hier Buchhalter mit EFZ, aber die sind nicht auf solche Sachverhalte spezialisiert.

Wirtschaftsprüfer gibt es doch in der CH sehr wohl, schau dich mal bei der Treuhand-Kammer um.

Oder sonst könntest du dich an die Revisionsstellen der von dir erwähnten Unternehmungen wenden, die sollten ja Ahnung haben:
CHK Partner AG
B + H Treuhand AG
 
@Stefan Gygli

Ich wusste gar nicht, dass es diesen Titel in der Schweiz gibt. Hier ist insbesondere auf dem STA der Buchhalter EFZ deutlich mehr vertretten.
Aber ich habe mich in der Zwischenzeit informiert, die Revisionsstelle muss nur "absegnen", mehr ist nicht erforderlich - da macht man in der Regel ein Vorgespräch.
 
Zurück
Oben