QUOTE (madox @ Fr 12.1.2007, 16:17)
http://www.anwaltsinfo.de/Wettbewerbsrecht...e_abmahnung.htm
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[...] man gibt die Unterlassungserklärung ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht ab und weigert sich erst einmal Kosten der Abmahnung zu übernehmen, dies alles ohne einen Anwalt hinzuzuziehen. Kommt nun die Klage auf Kostenerstattung wird der Weg zum Anwalt unvermeidlich. Es fallen dann aber nur noch die wesentlich geringeren Gebühren aus dem Streitwert der geltend gemachten Kosten für die Abmahnung an.
Ist allerdings bereits für den Laien erkennbar, dass der Vorwurf berechtigt ist, dann kann mit der Abgabe der Unterlassungserklärung und Übernahme der Kosten, das Risiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung und damit verbundener weiterer Kosten vermieden werden. Die Höhe des angegeben Streitwertes sollte allerdings stets kritisch hinterfragt werden.
Der Weg zum Anwalt sollte immer dann angetreten werden, wenn die Abgabe der Unterlassungserklärung nicht in Betracht kommt. Der Rechtsanwalt sollte sich mir der Materie auskennen. Man kann sich in komplizierten Fällen auch telefonisch erkundigen, ob der Anwalt überhaupt die Zeit hat, um den Fall kurzfristig zu bearbeiten.
Ganz allgemein zum Thema Abmahnungen hab ich noch diesen Text im Internet gefunden.
Ich bin mir selbst auch nicht ganz sicher, ob man als Schweizer Abmahnungen aus Deutschland einfach ignorieren kann. Das Thema gabs mal bei Ayom aber wurde auch nicht abschliessend beantwortet:
http://www.ayom.com/topic-6561.html
Sowas wie Christian vorschlägt, schadet sicher auch nicht
würde ich machen...
Eine Abmahnung nach deutschem Recht kann durchaus auch im Ausland bestand haben. Dies ist aber stark vom Einzelfall abhängig. Deswegen meine dringende Empfehlung: Rechtsanwalt kontaktieren!
Beispiel: Bewegt sich das Unternehmen auf dem deutschen Markt schützt die Gründung einer englischen Limited in keinster Weise vor der Anwendung deutschen Verbraucherschutzrechts.