Abmahnung & Unterlassungserklärung

A

andiR

Guest
Guten Abend zusammen,

ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen. Habe im Moment Urlaub und ging heute früh als es geklingelt hat guter Laune an die Tür und nahm ein Einschreiben an mich entgegen.

Dann öffnete ich es und musste feststellen, dass es eine Abmahnung mit einer Unterlassungserklärung ist, die von einem Rechtsanwalt kommt.
Hintergrund der ganzen Sache ist, dass ich vor fast 2 Jahren eine Domain mit dem Namen eines Herstellers (Elektronikwaren) im Titel der Adresse registriert habe. Besonders ärgerlich ist, dass ich die Domain gekündigt habe und in 2 Monaten weg ist.

Habe nun mit einem Anwalt telefoniert, der meint dass zusätzlich eine Strafe, bzw. Schadensersatzforderung auf mich zukommt welche im 4-stelligen Euro Bereich liegt. Zusätzlich noch natürlich Kosten die für meinen Anwalt anfallen würden.

Nun meine Frage, ob jemand bereits Erfahrung mit solchen Angelegenheiten gesammelt hat. Jemand gute Adressen, Infos?

Vielen Dank für eure Hilfe.

Gruß
 
was sollst du denn "unterlassen"?
hattest du inhalte auf der domain?

war das der erste 'kontakt', oder hat dich der hersteller vorher schon mal wegen der domain kontaktiert?
 
QUOTE (Duvi @ Do 30.08.2007, 20:21)was sollst du denn "unterlassen"?
hattest du inhalte auf der domain?

war das der erste 'kontakt', oder hat dich der hersteller vorher schon mal wegen der domain kontaktiert?



Ich soll die Domain übergeben und für Schadensersatz aufkommen.
Nein, es gab nie Content auf der Seite zu sehen, bin nie dazu gekommen aus dem Projekt was zu machen. Daher auch die Kündigung der Domain.

Das war der erste Kontakt, hatte vorher nichts von der Firma oder einem Anwalt gehört
sad.gif
 
schau dir mal bei dpma.de an, in welchen Klassen die Marke Bestand hat!

Du könntest die Domain ohne rechtliche Folgen in einer anderen Klasse nutzen, bzw. geplant haben zu nutzen.

Marke für: Immobilien
Du nutzt für Partnervermittlung

nur als Beispiel!!

Gruß

Siegfried

PS: Keine Rechtsberatung, nur meine Meinung
 
QUOTE (andiR @ Do 30.08.2007, 19:25)und für Schadensersatz aufkommen.
Nein, es gab nie Content auf der Seite zu sehen

Wie wird denn der Schadensersatz begründet, wenn es nie Content auf der Domain gab?

Wenn Du unter einem 'seriösen Domainnamen' Erotik gehabt hättest oder irgendeinen Schmähblog, der prominent bei google auftauchen würde, dann wäre das zumindest sehr theoretisch nachvollziehbar. Aber ohne Content?
 
Hallo,

die meisten Marken haben, wie hier bereits beschrieben, nur einige Klassen geschützt, so dass es theoretisch möglich ist andere Klassen zu nutzen und sogar als Wortmarke zu schützen. Aber es besteht selbst dabei auch für den Markeninhaber immer noch die Möglichkeit den Versuch Deiner Markenanmeldung oder die Nutzung in anderen Klassen mit einem Einspruch zu verhindern.

Dabei ist natürlich zusätzlich auch immer die Frage, wie bekannt die Marke ist, denn z.B. Siemens hat natürlich eine extrem hohe Verkehrsbekanntheit, so dass Du in diesem Fall keine Chance hättest dem Gericht etwas anderes klar zu machen.

Sicherlich spielt auch der bisher gezeigte Inhalt der Seite (selbst Parkingseiten) eine Rolle, wenn Du also noch keinen Inhalt hinterlegt hattest, aber z.B. Werbebanner oder Google Ads von Elektronikfirmen gezeigt wurden ... bist Du dafür verantwortlich und hättest ggfs. einen direkten Markenverstoß.

Sende mal eine private Nachricht mit allen Details, die ich ggfs einem Freund / Markenanwalt kostenlos und unverbindlich zur Sichtung geben könnte.


Gruß

Andreas
 
also erstmal den anwalt mit dem du telefoniert hast in die tonne kloppen...dass der dir direkt angst machen will du muesstest den schadenersatz zahlen etc ist doch wieder mal typisch, ich meine wenn du eh alle forderungen erfuellen sollst die da in der unterlassungserklaerung drinstehen, wozu dann noch ein anwalt quasi ?

kann dir zwei gute anwaelte aus dem Inet Bereich nennen, den einen findest du im abakus forum, schau da mal nach Dr. Graf
der 2. ist Dr. Bahr

sei Dir nur gewiss, dass die Kosten fuer einen eigenen Anwalt sich nach dem fremden (meist ueberzogenen) Streitwert richten (aberwitzig aber ist so)

was am ende denke ich mal dabei rauskommen sollte ist : eine modifizierte Unterlassungserklaerung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und vor allem Ohne Anerkennung irgendeiner Schuld und Zahlungspflicht.

Du hattest keinen Content, also gibts auch keinen Schaden, es sei denn die weisen Dir den nach. Die Domain ist eh verkauft wie du sagst, also kannst Du ruhigen gewissens unterschreiben dass Du die Domain nicht mehr nutzen wirst (allerdings denke ich wirst du probleme bekommen wenn du den neuen Besitzer auf den Umstand nicht hinweist)
Wichtig ist auch, die für Wiederholungsfall geforderte Strafe drücken (meist absolut ueberzogen).

Ebenfalls wichtig : gibts irgendwelche Formfehler in der Abmahnung weswegen man die zurueckweisen koennte (bzw nur modifizierte unterlassungserklaerung aber alles andere zurueckweise insb. die kosten) so z.b. : fehlt die Vollmacht des Gegners, beinhaltet die Abmahnung Formfehler wie z.b. falsche Anrede (ich wurde z.b. mal als GMBH angeschrieben, habe ich aber nicht ergo abmahnung ungueltig)
usw usw

viel Erfolg
 
Wie kommt der Anwalt bloß auf Schadensersatz? Ein Schaden muss doch immer beziffert werden können!
 
Guten Morgen,

habe nun nochmal alle Fakten zusammengeschrieben und dabei ist mir folgendes aufgefallen. Die Domain habe ich auf eine alte Subdomain von mir weitergeleitet. Allerdings wurde beim Providerwechsel die alte Domain nicht mit übernommen und von einem anderen gekauft. Daher wird mir vorgeworfen:

QUOTE Sie sind Inhaber der Domain *** und benutzen diese zur Werbung für den Anbieter meinealtedomain und bieten unter anderem Software zum Verkauf an.



QUOTE Unsere Mandantinnen haben daher einen Anspruch gegen Sie auf Unterlassung der Nutzung der domain **** und auf Freigabe der genannten Domain. Darüber hinaus bestehen Schadensersatz- und Auskunftsansprüche.



QUOTE Sie sind unserem Mandantinnen darüber hinaus zuer Erstattung der durch unsere Inanspruchnahme entstandenen Kosten verpflichtet. Die genaue Höhe dieser Kosten werde wir Ihnen nach Erledigung der Sache mitteilen.


So, nun zu eureren Fragen:


QUOTE Ebenfalls wichtig : gibts irgendwelche Formfehler in der Abmahnung weswegen man die zurueckweisen koennte (bzw nur modifizierte unterlassungserklaerung aber alles andere zurueckweise insb. die kosten) so z.b. : fehlt die Vollmacht des Gegners, beinhaltet die Abmahnung Formfehler wie z.b. falsche Anrede (ich wurde z.b. mal als GMBH angeschrieben, habe ich aber nicht ergo abmahnung ungueltig)


Nein gibt es leider keine, scheint alles korrekt.


Ich werde mich nun weiterhin nach einem guten Anwalt umsehen. Leider muss ich mich beeilen, damit die Frist nicht verstreicht.

Vielen Dank für all eure Infos.

Gruß
 
jo also wenn du fest gewillt bist einen Anwalt zu nehmen kann ich nur nochmal wiederholen : Dr. Bahr oder Dr. Graf

nur wie gesagt, die Kosten richten sich nach dem Streitwert...die wirst du also in jedem Fall tragen muessen....

gruss
 
Genau nimm die erstmal einen anständigen Anwalt, damit Du auch wirklich jede Menge Geld los wirst. Die werden sich dann auch gegenseitig reichlich auf die Schultern klopfen, nachdem sie sich vorher auf Kosten ihrer Mandanten wieder einmal ein Monatsgehalt eines Normalsterblichen mit Standardbrief-ausdrucken eingeschenkt haben. Hier bei Ayom ist zu diesen Thema bereits soviel gesagt worden. Einfach mal mit den betreffenden Stichworten suchen.

Dazu kommt - der Sachverhalt ist immer noch nicht klar kommentierbar. Dazu muss Ross und Reiter dezidiert genannt werden.

QUOTE Wie kommt der Anwalt bloß auf Schadensersatz? Ein Schaden muss doch immer beziffert werden können!

@ Kai

Dein kurzes, aber klares Wort zum Morgenanfang ist wohltuend - denn es sagt alles Wesentliche.
 
QUOTE (Tifflor @ Fr 31.08.2007, 09:22)jo also wenn du fest gewillt bist einen Anwalt zu nehmen kann ich nur nochmal wiederholen : Dr. Bahr oder Dr. Graf

Danke für deine Info.
Aber werde nicht wirklich Alternativen haben. Möglichkeit wäre natürlich die Unterlassungserklärung so zurück zu schicken, aber in der steht dass ich für zukünftige Schadensersatzforderungen aufkommen muss.

Und mit der Strafe im mittleren 4stelligen Bereich kann ich mich auch nicht wirklich anfreunden
sad.gif
 
na dazu habe ich ja schon einiges geschrieben, natuerlich schickt man eine unterlassungserklaerung niemals so zurueck wie sie einem zugestellt wurde sondern modifiziert, eben gekuertz um saemtliche punkte die schadenersatz betreffen etc.

insoweit muss ich auf der einen seite matthias recht geben, schau dich mal nach den ganzen tips hier um auch im internet allgemein findest du da sehr viele seiten drueber mit guten tips

auf der anderen seite muss ich matthias auch mal wieder sagen :aus der schweiz heraus urteilt sich sowas immer sehr sehr leicht von wegen keinen anwalt nehmen etc.

ich persoenlich z.b. traue mir inzwischen auch zu, eine evtl. weitere abmahnung selber erwidern zu koennen, aber beim ersten mal kann man mit selbstverfassten schreiben doch eher noch mehr schaden anrichten als einem lieb ist...da sollte man die gebuehren doch eher als lehrgeld abschreiben. Natuerlich ist es wie bereits erwaehnt ein Wahnwitz dass sich die Anwaltsgebuehren an dem vom Gegner bezifferten Streitwert berechnen. Auf der anderen Seite hindert einen ja auch niemand daran einfach mal nach einer pauschalen Honorarvereinbarung zu fragen...

gruss
 
schick denen ne Unterlassungserklärung zu in der Du dich "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" verpflichtest die Domain nicht mehr zu benutzen.

Fertig! Mehr nicht und dann warten, wie die reagieren!

Eine einstweilige Verfügung können die nicht mehr beantragen, da kein Grund vorhanden.
Ihr Anwaltshonorar müssen Sie separat einklagen (geringerer Streitwert, geringere Anwaltskosten)
Schadenersatzpflicht müssen sie Dir nachweisen...

Wie immer meine Meinung, keine Rechtsberatung

Gruß

Siegfried
 
quasi sehr genau auf den punkt gebracht / gute zusammenfassung

Wichtig ist halt nur, nur das noetigste reinschreiben bloss keine eigenen formulierungen benutzen sprich irgendwelche zugestaendnisse machen.


gruss

 
was mich etwas wundert ist die Tatsache, dass die Abmahnung an einem Donnerstag gekommen ist.

Normalerweise werden die so versandt, dass sie Freitags, besser noch Samstags ankommen.

Dann kann man übers WE schmoren, da kein Anwalt erreichbar ist. Einige unterschreiben dann auch unter diesem psychischen Druck! Ist eine Taktik der "Abmahnanwälte"

Gruß

Siegfried
 
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