Betreibungsandrohung von Hosting Anbieter

Öffentliches Interesse heisst nicht, dass Entitäten der Öffentlichkeit möglicherweise interessiert sind. Die Öffentlichkeit _an_sich_ muss Interesse daran haben.

Die Nummer mit dem AKW in der Slowenien ist (vermeintlich) von öffentlichem Interesse. Ein solcher Fall...

Ich versuchs mal so zu erklären. Dieser Fall wird es nicht in die Zeitungen schaffen, weil er nicht von öffentlichem Interesse ist. Dich mag es interessieren, aber von öffentlichem Interesse ist es erst, wenn ein relevanter Teil der Bevölkerung betroffen sein könnte. Das ist in einem solchen Fall niemals gegeben.

PS:
QUOTE na, ich weiss ehrlich gesagt nicht, was ich damals gemacht habe. Ich hab mal nach nem hosting anbieter gesucht und war wohl auch da. aber ich kann mich nicht wirklich erinnern, dass ich da effektiv etwas gekauft habe (bzw. in Auftrag gegeben habe).

Nichts für Ungut, aber mein Tipp ist, dass Du eine Bestellung gemacht hast und es nicht mehr weisst. Zwar stellt sich die Frage warum keine E-Mails angekommen sind bzw. woher der Hoster Deinen E-Mail Kontakt hat.
Ersteres lässt sich möglicherweise damit beantworten, dass Du die Rechnungs-Mails für Spam bzw. Fishing gehalten hast und sie gelöscht hast...
Trotzdem die von Dir illegalerweise gepostete vermeintliche E-Mail lässt Erfolgsreserven in der Qualität des Mail Supports vermuten.
 
Wenn Firmen unberechtigt Personen mit Betreibungsandrohungen konfrontieren, dann kann dies durchaus zu einem Zeitungsbericht führen. Dann wäre es also wieder von Öffentlichem Interesse...
Ansosten würde man auch nicht ab und zu von gewissen Inkassofirmen Berichte in Zeitungen und im Fernsehen sehen. Auch diese Berichte sind grundsätzlich eine bilaterale Angelegenheit, die eigentlich sonst niemand interessiert. Und doch scheint es am Schluss von Öffentlichem Interesse zu sein.
 
Der Schluss ein Erscheinen in der Medien setze ein öffentliches Interesse voraus ist gelinde gesagt.. nun ein paar Sachen.

Du verwechselt das Interesse der Öffentlichkeit mit dem öffentlichen Interesse.
 
Ob Du bestellt hast und was der Hoster für einen Ruf hat ist mir egal.

Ich sage dazu nur, dass der Hoster Dich nicht betreiben wird, weil:
- Er die organisatorischen Abläufe einer Betreibung nicht kennt.
- Er Wörter und Amtsbezeichnugnen verwendet die so keinen Sinn machen.
- Von Kosten ausgeht, die so nicht existent sind.

Hier die Fakten.
Wenn Du betrieben wirst, dann kannst Du darauf einen Rechtsvorschlag machen. Dann ist erstmal ruhe.
Sollte der Anbieter weiterhin das Geld wollen, muss er ein Rechtsöffnunfgsbegehren stellen.
Bei kleineren Beträgen wird das Verfahren durch den Friedensrichter geführt. Bei grösseren Beträgen ist es das Bezirksgericht (meistens schriftliches Verfahren).

Wenn Du unterliegst, dann musste Du den ursprünglich Geschuldeten Betrag und 5% Verzugszins bezahlen. Dazu kommen die Betreibungskosten ca. 30-50 CHF.
 
danke für die ausführliche antwort

habe den betrag überwiesen und jegliche leistung abgelehnt. hatte einfach kein bock auf diesen mist! hab besseres zu tun.
dry.gif


 
QUOTE (Marc Schuler @ Mi 4.06.2008, 14:47)@mainlink
Die Firma ist alles andere als Blacklist würdig, sondern schon Jahre am Markt


ohmy.gif
Du bist mir auch noch ein lustiger einer: Mal sehen, ob ich das richtig verstehe. Weil der Hosting Anbieter schon Jahre am Markt ist, ist diese Firma alles andere als Blacklist würdig. Das ist deine Aussage. Richtig?
Also jedenfalls...ich könnte da Stories schreiben von, die das exakte Gegenteil davon aussagen. Und beweisen kann ich das natürlich auch. Jedenfalls wurde ich nie den Eindruck los, dass man bei dem Hosting Anbieter genau so lange willkommen ist, bis man nicht mehr dem Bilderbuch-Beispiel eines schweigenden und brav zahlenden Kunden entspricht...
 
QUOTE Also jedenfalls...ich könnte da Stories schreiben von, die das exakte Gegenteil davon aussagen. Und beweisen kann ich das natürlich auch.

Der nächste Anonyme der könnte wenn er doch nur wollte...
 
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