Frage zum Impressum

Na ja, da könnte man auch wieder damit Kontern, dass die Payback-System im Prinzip genau das gleiche sind, wie hier gerade das Betreiben einer Website mit Impressum dargestellt wird. Beim Payback-Systeme können auch die Daten des Kunden gesammelt werden und Profile erstellt werden.
Keiner ist dazu verpflichtet an sowas teilzunehmen. Somit kann auch jeder frei entscheiden, wie viel Privatsphäre er denn aufgeben möchte.

Wenn sich jemand dazu entschließt bei BigBrother mitzumachen, sollte dieser jemand doch auch wissen, was er dadurch aufgibt. Und dort ist es genauso wie bei einer Website, wer keine lust mehr hat hört einfach auf. Die bereits veröffentlich Sachen, bleiben jedoch weiterhin zugänglich.


Es muss ja auch nicht jede Website ein Impressum haben, doch sobald diese zu kommerziellen Zwecken dient, zur Meinungsbildung dient, redaktionellen Inhalt hat usw., muss halt einfach ein entsprechendes Impressum auf die Seite.
Das finde ich eigentlich ganz vernünftig.



MfG Sascha Ahlers
 
QUOTE (basti24 @ Mi 28.6.2006, 18:42) [...] impressum zwingend notwendig?

Da ein Forum vorhanden ist, solltest Du besser eines haben.
Die Formulierung ist bewusst gewählt, da ich kein Rechtsanwalt bin.



MfG Sascha Ahlers
 
danke ok! und kurz noch was ist mit der? 1 habe da schon mails bekommen zwecks warum kein impressum vorhanden ist usw.....


Basti
 
QUOTE (Sascha Ahlers @ Mi 28.6.2006, 18:52) Dafür würde ich persönlich auch besser eins erstellen, aus mehreren Gründen.



MfG Sascha Ahlers

ok werde ich auch eines machen! aber aus welchen Gründen würdest du denn eins machen? es werden ja alle personen namentlich genannt aber eben nur mit dem vornamen und mehr nicht! Diese Vornamen gibt es tausende mal und die Bilder habe ich alle raus gemacht"!



Gruß
 
QUOTE (4dwoman @ Mi 28.6.2006, 17:19)Ich verstehe aber auch, dass viele Leute Bedenken haben zu viele Informationen über sich preis zu geben, die dann im Internet von jedem einsehbar sind. Generell ist es doch so, dass jeder ein Recht auf Privatsphäre hat und die wird eindeutig dadurch verletzt, wenn private Informationen offen zugänglich sind. Zu privaten Informationen zählen meiner Meinung nach auch persönliche Neigungen, politische Einstellungen oder spezielle Hobbys, auf die man beim Betreiben einer entsprechenden Seite geradezu hinweist.


Niemand verpflichtet dich, diese privaten Informationen freizugeben.


QUOTE (4dwoman @ Mi 28.6.2006, 17:19)Da das Internet mittlerweile ja hautpsächlich zum Datensammeln verwendet wird, mit deren Hilfe dann die User ausspioniert werden, ist somit auch eine größere Chance auf (Daten)Mißbrauch gegeben.


Das Sammeln von solchen Daten bsp. aus Foren ist ohnehin nicht gestattet. Deshalb gibt es ja so viele Gewinnspiele - damit man beim Anhaken der Teilnahmebestätigung zustimmt, daß die Daten für Werbung verwendet werden. Und mal ehrlich gefragt: Wer hat nicht alles einen kostenlosen GMX- oder WEB-Account?


QUOTE (4dwoman @ Mi 28.6.2006, 17:19)Ich finde in diesen Punkten widerspricht sich die Gesetzgebung ein wenig. Einerseits gibt es strenge Vorschriften, welche Maßnahmen zum Datenschutz festzulegen sind und andererseits werden diese, in dem Fall durch die Impressumspflicht, widerlegt.


Die Regeln zum Datenschutz beziehen sich darauf, daß jemand - bsp. aus beruflichen Notwendigkeiten - Adressen speichern muß (Kundendaten) und legen dafür Regeln fest. Und zuallererst gibt es ein Zweckbestimmungsgebot: Das Sammeln von Adressen aus Webseiten widerspricht sofort diesem Zweckbestimmungsgebot.

@basti24: Lies doch mal den Link, den ich dir sehr viel weiter oben gepostet habe.
 
QUOTE (basti24 @ Mi 28.6.2006, 17:47)danke ok! und kurz noch was ist mit der? 1 habe da schon mails bekommen zwecks warum kein impressum vorhanden ist usw.....


Basti

Hi basti,

..was ist mit der? .....
Du darfst niemals zu einem konkreten Fall Fragen stellen.
Jeder der darauf direkt antwortet begibt sich in das Gebiet
der nichtzulässigen Rechtsberatung. (wird meist sehr teuer)

Darum auch hier nur ein ganz allgemeiner Tip Anbieterkennzeichnung
 
Ich lese immer und immer wider von der Impressumspflicht in Deutschland. Darüber bin ich meiner Meinung nach genügend aufgeklärt. Das Problem dabei -> Ich bin Schweizer. Ich finde jedoch nirgends Infos über Impressumspflicht oder deren Aufbau und Inhalt diese in der Schweiz haben müssen.

Hat vielleicht jemand ein paar auschlussreiche Links zuhanden?

Hoffe dies geht nicht unter konkrete Rechtsberatung, die Frage ist als allgemein anzusehen.
 
Einfache Antwort: es gibt keine Impressumspflicht in der Schweiz - kannst Du also getrost ignorieren.

Ausserdem gibt es in der Schweiz auch kein Gesetz, dass Rechtsberatung durch irgendwelche Personen verbietet, solange diese Personen nicht behaupten, akademische Titel oder Fachausweise zu besitzen, die sie nicht haben.

 
Ok,

Soweit so gut
wink.gif


Aber auch nicht für Seiten mit finanziellen einnahmen oder? Muss derzeit einen Onlineshop erstellen, der Kollege wünscht aber eher _kein_ Impressum bzw. auf keinen Fall eine Telefonnummer.

Indemfall braucht der sich keine Sorgen zu machen, und muss keine Angaben machen.
 
Auch für Shops ist kein Impressum vorgeschrieben. Ich bin schon auf einige schweizer Shops gestossen, wo keinerlei Adresse oder Telefonnummer angegeben war. Allerdings kaufe ich in solchen Shops nicht, weil ich dabei immer das Gefühl hab, dass da etwas faul ist resp. dass ich da vielleicht mein Geld loswerde, aber niemals Ware sehe. Und ich nehme mal an, dass ich nicht die einzige bin mit diesem Gefühl. Für den Umsatz könnte ein Impressum also durchaus von Vorteil sein.

Abgesehen davon gibts ja noch zwei andere Möglichkeiten, an einen Shop-Betreiber heranzukommen: über den Whois-Eintrag der Domain und über die IP des Servers.

Griessli
Irene
 
Ja schon,

dem Kollegen geht halt eigentlich um die Telefonnummer. Wenn er die Angibt, bekommt er sicher telefonanrufe, die einfach unnötig sind. Zudem ist er Tagsüber am arbeiten, und kann sowieso nicht ans Telefon.

Naja, nun bin ich informiert,

ThX euch.
 
hier gibts auch reichlich infos zu diesem thema
http://www.anbieterkennung.de/

z.b. wo auf der seite man den link zum impressum platzieren sollte:

nach ansicht des OLG münchen (2004) genügt eine anbieterkennzeichnung den gesetzlichen anforderungen schon dann nicht mehr, wenn sie über einen link erreichbar ist, der erst nach dem scrollen auf der vierten bildschirmseite erscheint....
ohmy.gif





 
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