geizkragenpreise

QUOTE (Siegfried_D @ Sa 11.10.2008, 12:33) Lieber Eumel,
solangsam komme ich hier nicht mehr mit!

Der Dirk gibt Dir Tipps, damit Du Dir Abmahnkosten ersparen kannst, und Du, Du verteidigst Dein Vorgehen, sorry, dafür habe auch ich keinerlei Verständnis.

Zur Geizkragen.li:
Wird unter Geizkragen.li Content bereitgestellt? Hat dieser Content etwas mit den geschützten Markenklassen von Geizkragen zu tun?
Handelt es sich um Preisvergleiche?
NEIN, daher auch keine Markenrechtsverletzung!
Die Markenrechtsverletzung entsteht bei Verletzung der schutzwürdigen Bereiche (Klassen)

bei Geizkragenpreise.de:
Es besteht Content, der Content besteht aus Preisvergleichen!
geizkragen.de -> Preisvergleiche
geizkragenpreise.de -> Preisvergleiche

Schlussfolgerung: Markenrechtsverletzung!
Ausserdem besteht Verwechslungsgefahr!

Hoffe Du hast genügend Kohle für den Rechtsstreit!

So, ich glaube mehr muss man hierzu wirklich nicht mehr schreiben.

Gruß

Siegfried

Hast Du dir die geizkragen.li angeschaut,wird Sie zum verkauf angeboten.
Führt Sie nicht zu anderen Preisvergleichsportalen.Jetzt komm ich aber
nicht mehr mit,was der eine darf ist von mir falsch?Ist beides falsch
oder doch generisch oder weiss ich nicht oder oder.............



 
Manche sind halt beratungsresistent und lernen´s erst, wenn es teuer wird ...
huh.gif
 
QUOTE Führt Sie nicht zu anderen Preisvergleichsportalen


Nein tut sie nicht, denn es ist eine rein geparkte Seite und der Inhaber der Domain hat ja keinen direkten Einfluss auf die dort eingeblendeten Links - was auch nicht relevant ist, denn er hat ja keinen eigenen Content auf die Domain hinterlegt!

An Deiner ganzen Argumentation habe ich echt das Gefühl, dass Du noch nicht weißt, was Rechtsverletzung, Markenverletzung etc. heißt. Sorry, aber es kommt mir eher vor als seihest Du erst 15 und wüstetst nicht, was Du da tuest :)

Gruß Dirk
..so das war mein letztes Statment - bin jetzt still
 
Ich seh,der eine ist schlauer als der andere,alle haben recht,
der eine weiss mehr,der andere weniger.


Tatsache ist die geizkragen.li , zum Verkauf anzubieten ist eine Markenverletzung,
da hiermit ein Gewinn erzielt werden soll.Und ich weiss nicht,das stört hier keinen
aber meine Domain verstösst gegen sämtliche Prinzipien.


Ich habe auch nicht um dieses Thema gebeten,sondern vorgestellt.

Für mich ist die Diskussion beendet.

Tschüss
 
"Hier gibts Profi-Feedback."

Und wir haben Dir nur gute Ratschläge - also auch Feedback zu deiner Domain gegeben, was bei einer Projektvorstellung schon sehr wichtig ist.

Du willst es aber anscheinend echt nicht begreifen - schade :)

Gruß Dirk
 
nochmals zur geizkragen.li

solange kein Content vorhanden ist, kann auch keine Markenklasse verletzt werden!
Der Inhaber der Domain könnte da ja ne allgemeine Beschreibung über den Begriff Geizkragen (in der Art eines Wörterbuches) hinterlegen, somit ebenfalls keine Markenverletzung.

geizkragenpreise.de bietet Preisvergleiche an, genau wie der Markeninhaber, also eindeutig eine Markenrechtsverletzung!

Aber egal, unser Eumel hat scheinbar genügend Geld!

ich klinke mich hier jetzt auch aus, so beratungsresistent kann eigentlich niemand sein!

Gruß

Siegfried
 
Deine Naivität wird bestraft kleiner Eumel - und dies mit Recht. Mehr braucht man zu deinen Postings nicht mehr zu sagen.
 
Hallo und guten abend in die Runde von Ayom,

eigentlich wollte ich mich hier zu der Domain nicht mehr äüßern,
aber es ist nochmal ein muss.

Aus eigener Erfahrung möchte ich hier berichten.
Der Konflikt entstand mit scout und ich habe gewonnen.
Nur drohungen auszustossen mag ja den ein oder anderen
beindrucken mich nicht.

Um nochmal fest zuhalten:

geizkragen.li

lässt durch sedo ein dynamischen Content zu Preisvergleichseiten herstellen.
Ein Markengeschützter Name ist daran interessiert das sein Name im Internet
nicht verwässert.Deshalb hat er Markenschutz beantragt.

Allein der Name geizkragen hat demnach anspruch auf alle Domains die den
Wortteil geizkragen enthalten.

Das öffentlich machen von einer Domain mit dem Wortteil geizkragen ist demnach
Abmahngefährdet bzw.wird mit einer Geldnote durch einen Anwalt belegt.

Es spielt dabei keine Rolle ob ich bei geizkragen Hundekuchen verkaufe,Sexspielzeug
anbiete oder was auch immer.

Desweiteren zur Aufklärung,all diese Domains dürften nach eurem rechtsbewusstsein
nicht zum Verkauf angeboten werden!!!!

geizkragen
Jeder der einzelnen Verkäufer verletzt das Markenschutzgesetz!



Ein Markenschutz besteht darin,das durch den Markenschutz kein anderer ein Gewinn erzielt!
Allein das ein Markenname der geschützt ist und durch eine andere TLD zum Verkauf angeboten wird und damit zu
einem Gewinn führt ist eine grobe Markenverletzung.Der Gewinn geht vorbei am Markeninhaber.

Letztendlich möchte ich hier beifügen,recht haben und recht kriegen ist in Deutschland nicht dasselbe.
Sollte sich irgendetwas ereignen aus diesen Gründen:

Werde ich die Schutzmarke Geizkragen beantragen zu löschen,
weil Geizkragen allgemeines sprachgut in Deutschland ist.

Ihr alle nur noch ein Tunnelblick habt und nicht nach vorne schaut.

Ihr hier ein eingeschworenes Team seit und nur alles miesmacht.

Nichts,aber auch garnichts positiv bewerten könnt und euch wundert
das ihr mit eurem eigenen Domains nicht vorwärts kommt.

Ich habe soviel Erfahrung und durchblick,das ich behaupte das ihr
alle weit hinter mir liegt.

Deshalb war dies auch mein letzter Beitrag und werde mich aus
diesem Forum verabschieden.

An alle Loser,angebliche Optimierer und rechthaberischen Versager!


der kleine Eumel

 
Lieber Eumel,
ich wünsche Dir auf deinem weiteren Wege alles Gute!

Bitte sei aber so fair und gib uns hier im Forum Bescheid, wenn die erste Abmahnung von geizkragen.de eingegangen ist.

Es ist traurig, dass Du nicht in der Lage bist positive Kritik zu ertragen, geschweige denn Dir Gedanken zu machen und daraus zu lernen!

Wie alt bist Du denn wirklich?

Gruß

Siegfried
 
QUOTE (Siegfried_D @ Sa 11.10.2008, 22:05) Lieber Eumel,
ich wünsche Dir auf deinem weiteren Wege alles Gute!

Bitte sei aber so fair und gib uns hier im Forum Bescheid, wenn die erste Abmahnung von geizkragen.de eingegangen ist.

Es ist traurig, dass Du nicht in der Lage bist positive Kritik zu ertragen, geschweige denn Dir Gedanken zu machen und daraus zu lernen!

Wie alt bist Du denn wirklich?

Gruß

Siegfried

Ich verklag Dich!!!
ohmy.gif
 
Weiß nicht was ihr habt, jeder Depp kann heute eine Marke anmelden, für alles mögliche und kommt damit durch. Eine Marke hält solange bis der erste dagegen vorgeht... und bis dahin hat sie keinerlei Wert. Marken auf Wörter des allgemeinen deutschsprachigen Wortschatzes(=geizkragen]da) haben so oder so keinen Wert. Sie halten einfach keinen Prozess stand. Würde der Markeninhaber dagegen vorgehen, würde er auf die Schnauze fallen und das Geld für seine Markenanmeldung wäre pfutsch.

Ansonsten: Ich könnte "Essen" als Marke eintragen lassen und jede essener Firma die "Essen" im Namen hat könnte ich abkassieren... oder jede Futterbude die damit wirbt, "hier gibt's was zu essen"...

Das mit "Scout" ist was völlig anderes, schließlich ist's kein deutsches Wort und gehört auch nicht in den allgemeinen deutschen Wortschatz...
 
stimmt nicht ganz:

Du wirst nie eine Marke unter dem Namen Essen eintragen können für eine Schutzklasse die Lebensmittel, bzw. Essen enthält!
Generische Begriffe werden als Marke nur akzeptiert, wenn sie einen anderen abgegrenzten Bereich abdecken wie zB. Geizhals für Preisvergleiche!
 
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