Duvi
Angesehenes Mitglied
Liebe Forenbetreiber aus Deutschland,
wie ihr alle wisst war es schon in der Antike so, dass der Überbringer einer Nachricht immer auch der Täter ist. Und da es im Land der Dichter und Denker üblich ist mit einer guten und bewährten Lösung jedes Problem zu bearbeiten, wird diese Tradition auch bei Foren angewendet.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/89348
http://www.foren-und-recht.de/urteile/Land...g-20070427.html
CODE 1. Ein Forums-Betreiber haftet für "eigene Informationen" iSd. § 6 Abs. 1 MDStV. "Eigene Informationen" im Sinne dieser Vorschrift sind nicht nur "eigene Behauptungen" im Sinne der für Widerruf oder Richtigstellung entwickelten Grundsätze, sondern vielmehr auch Informationen, für deren Verbreitung der Betreiber einer Internetseite seinen eigenen Internetauftritt zur Verfügung stellt, mag auch nicht er selbst, sondern eine dritte Person die konkrete Information eingestellt haben.
2. Eine Grenze der Zurechnung ist allenfalls dann erreicht, wenn durch das Umfeld, in dem die jeweilige Information steht, hinreichend deutlich wird, dass es sich dabei um eine solche Äußerung handelt, deren Verbreitung trotz ihrer Aufnahme in den Internetauftritt der Inhaber der Domain gerade nicht wünscht. Das setzt voraus, dass der Betreiber der Internetseite sich von der betreffenden Äußerung nicht pauschal, sondern konkret und ausdrücklich distanziert.
3. Diese Wertung findet sich auch im neuen § 54 RfStV wieder, der nunmehr kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung für alle Anbieter redaktionell gestalteter Angebote gilt. Hierzu gehören auch Internetforen.
Und bitte nicht ärgern, sondern einsichtig sein!
Gruß Duvi
(mal wieder in den Sarkasmus geflüchtet)
wie ihr alle wisst war es schon in der Antike so, dass der Überbringer einer Nachricht immer auch der Täter ist. Und da es im Land der Dichter und Denker üblich ist mit einer guten und bewährten Lösung jedes Problem zu bearbeiten, wird diese Tradition auch bei Foren angewendet.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/89348
http://www.foren-und-recht.de/urteile/Land...g-20070427.html
CODE 1. Ein Forums-Betreiber haftet für "eigene Informationen" iSd. § 6 Abs. 1 MDStV. "Eigene Informationen" im Sinne dieser Vorschrift sind nicht nur "eigene Behauptungen" im Sinne der für Widerruf oder Richtigstellung entwickelten Grundsätze, sondern vielmehr auch Informationen, für deren Verbreitung der Betreiber einer Internetseite seinen eigenen Internetauftritt zur Verfügung stellt, mag auch nicht er selbst, sondern eine dritte Person die konkrete Information eingestellt haben.
2. Eine Grenze der Zurechnung ist allenfalls dann erreicht, wenn durch das Umfeld, in dem die jeweilige Information steht, hinreichend deutlich wird, dass es sich dabei um eine solche Äußerung handelt, deren Verbreitung trotz ihrer Aufnahme in den Internetauftritt der Inhaber der Domain gerade nicht wünscht. Das setzt voraus, dass der Betreiber der Internetseite sich von der betreffenden Äußerung nicht pauschal, sondern konkret und ausdrücklich distanziert.
3. Diese Wertung findet sich auch im neuen § 54 RfStV wieder, der nunmehr kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung für alle Anbieter redaktionell gestalteter Angebote gilt. Hierzu gehören auch Internetforen.
Und bitte nicht ärgern, sondern einsichtig sein!
Gruß Duvi
(mal wieder in den Sarkasmus geflüchtet)