Miese Abzocke dann Anwalt - jetzt Probleme, was tu

sebs

Aktives Mitglied
Hallo zusammen,

ich und ein paar andere haben ein kleines Problem, ich schildere mal kurz:


Bei mir hat sich ein gewissen T.Johannsen gemeldet, dieser wollte einen Bannerplatz auf meiner Seite haben, diesen habe ich Ihm auch angeboten für 39€ - und den Banner von Ihm auch gleich geschaltet, die Zahlung ist bis heute ausgeblieben - was mir aber nicht aufgefallen war.

Ein anderer Betroffener hat nachgeforscht und weder Herrn T.Johannsen gibt es und auch sein Impressum auf seinen Seiten ist ein Fake, Steuer-Nummer gibt es nicht etc.

Es geht hierbei um;
http://www.iphonekompendium.tk
http://www.zervixkarzinom.tk
http://www.slim-expert.tk


Nun ca. 15 Tage später, kommt ein Schreiben von einem Anwalt in mein Postfach mit angehängter PDF - Abmahnung.
Brief von RA Giesen mit einer Abmahnung. Ich hätte Bilder seiner Mandantin unrechtmäßig verwendet und zu einem Werbebanner zusammengefasst. Ich solle eine Unterlassungserklärung schreiben.

Solch eine Miese Abzocke, die Mandantin die Er vertritt hat einen 0815 Blog worauf sich Bilder von einem IPhone befinden, und auch werden dort schon erfolgreiche Abmahnungen in Artikeln verfasst.
Der Blog besteht erst seit kurzer Zeit, was natürlich noch mehr Hohn für die Betroffenen darstellt.

Ich habe diese Bilder doch garnicht zu diesem Werbebanner zusammengestellt und wie soll ich diese Bilder die in diesem Werbebanner zu sehen waren denn als Lizenzfreie oder nicht Lizenzfreie Bilder filtern?

Was soll ich tun, ich stehe nun auch in Kontakt mit Anderen Betroffenen, wo schon Einer darunter ist der die Unterlassungserklärung geschrieben hat und nun die Kostennote des Anwalts von 3000€ übernehmen soll.

Also irgendwie kann das doch alles nicht wahr sein.

Es handelt sich um einen Anwalt der auch schon bei Sat1 für Aufsehen gesorgt hat und als "Abmahner" bekannt zu sein scheint. http://forum.sat1.de/archive/index.php/t-11640.html

Evtl. befinden sich gerade auch hier aus dem Forum welche in dieser sch... Lage.

Bitte macht mir keine Angst und steht mir mal mit ein paar Infos zur Seite
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Achja, soll ich eine Unterlassungserklärung schreiben oder ist das nur eine Annahme der Abmahnung und dann bin ich eh zur Zahlung gezwungen, zumindest die Anwaltskosten?


grüße
 
Ich weiß nicht, ob Du in CH oder D ansässig bist, für D heißt die wichtigste Regel, wenn man eine Abmahnung erhalten hat:
NIE ohne eigenen Anwalt reagieren und schon gar nicht irgendetwas unterschreiben. Natürlich kostet der eigene Anwalt Geld. Das hält sich im Normalfall aber in Grenzen. Auf jeden Fall einen Anwalt wählen, der sich mit "Internetrecht" auskennt.
Wichtig ist noch: Die Frist, die mit Sicherheit in der Abmahnung genannt ist, nicht verstreichen lassen, sondern zeitnah mittels Anwalt reagieren. Das Ignorieren einer Abmahnung ist in fast allen Fällen der falsche (und teuerste) Weg!
Der Anwalt wird Dir dann auch sagen, wie es in diesem konkreten Fall aussieht und was Du machen kannst/sollst. Aber, wie ich oben schon schrieb: Es muss ein Anwalt sein, der sich mit sowas auskennt, keiner, der das zum ersten Mal macht.

HTH
Alex


 
Also zu allererst cool bleiben und einen wirklich kompetenten Rat einholen. Wozu eine Unterlassungserklärung unterschreiben, wenn du dir keiner Schuld bewusst bist? Zumal dir bekannt ist, dass jemand, der das getan hat, nun 3000 Euro für einen Anwalt zahlen soll. Auch diese Summe würde ich auf jeden Fall bestreiten. Was hat der Anwalt geleistet, um diese Summer zu fordern?

Ich weiß nicht, wo du zuhause bist. Bei uns in Wien gibt es die Möglichkeit einer einmaligen kostenlosen Rechtsberatung durch qualifizierte Rechtsanwälte. Falls es so etwas in der Nähe deines Wohnortes nicht gibt, so lohnen sich die Ausgaben für ein Gespräch mit einem Anwalt. (Möglichst auf Internetrecht spezialisiert) Vorher natürlich die Kosten erfragen.

Auf Ratschlägen von Laien würde ich nicht bauen.

 
Die Floskel "immer einen eigenen Anwalt drüber schauen lassen" ist richtig, jedoch in der Praxis teuer und nicht immer die beste Wahl.
Du bist ja nun nicht erst seit gestern im Geschäft (nehme ich doch mal an - oder ich verwechsel deinen Nick) und wirst aus einer Unterwerfungserklärung (wie es richtig heißt) wohl die Inhalte richtig zu interpretieren wissen.
Die Erklärung kann ruhig unterschrieben werden - einfach die Kostennote, sowie die Vertragsstrafe im Wiederholungsfall durchstreichen und zurück schicken. Ggf. weitere Anpassungen vornehmen.
Für deinen Kollegen, der schon eingeknickt ist, kommt aber wohl jede Hilfe zu spät.
 
Habe ich das richtig verstanden: Der möchte, dass du ihm 3000€ für den "entstandenen Schaden" überweist?

In einem Wort: Lächerlich. Ich bin kein Anwalt aber ich glaube hier kannst dich darauf berufen, dass es sich bei dem Banner prinzipiell um User-Generated-Content handelt und du dafür nicht haften kannst. Such dir einen vernünftigen Anwalt, das macht den Braten bei der Summe auch nicht fett und eventuell kannst du dann noch die Kosten für deinen Anwalt auf ihn abwälzen.
 
QUOTE (Flips @ So 21.08.2011, 18:52) und eventuell kannst du dann noch die Kosten für deinen Anwalt auf ihn abwälzen.

Ja, bis es vor Gericht geht und er vorher einige Tausend Euros an Auslagen hatte - für die eventuelle Chance, das er vielleicht das Geld wieder bekommt, wenn er vor einem Richter landet, der sich nicht von seiner Sekretärin das Internet ausdrucken lässt.
 
QUOTE (Klabund @ So 21.08.2011, 18:55)
QUOTE (Flips @ So 21.08.2011, 18:52) und eventuell kannst du dann noch die Kosten für deinen Anwalt auf ihn abwälzen.

Ja, bis es vor Gericht geht und er vorher einige Tausend Euros an Auslagen hatte - für die eventuelle Chance, das er vielleicht das Geld wieder bekommt, wenn er vor einem Richter landet, der sich nicht von seiner Sekretärin das Internet ausdrucken lässt.

Nunja ein vernünftiger Anwalt dürfte in der Lage sein, die Situation gut einzuschätzen und dies im besten Falle anhand von Referenzurteilen von hohen Instanzen wie dem BGH und dem Europäischen Gerichtshof. Ich würde mich wundern, wenn es keine vergleichbaren Prozesse gab.
 
...auch ALLE "Top-Anwälte" mit besten Referenzen, eigenen Fachpublikationen, Auslandsaufenthalten, eigenem Blog und weit schallendem Ruf als Internet-Experte möchten gerne ihren Verdienst optimieren. Zu aller erst kommt immer ihre Kostennote, danach kommt der Mandant. Da muss man sich nix vormachen, auch wenn der Anwalt einen bei der Hand nimmt und sagt "wir machen die fertig". Sobald die Tür geschlossen ist ruft er den Anwalt der Gegenseite an, scherzt mit ihm und plaudert locker über den Fall.
Sein Geld bekommt er so oder so, von welcher Seite ist da eher untergeordneter Natur.
 
QUOTE (sebs @ So 21.08.2011, 16:36) Bei mir hat sich ein gewissen T.Johannsen gemeldet, dieser wollte einen Bannerplatz auf meiner Seite haben, diesen habe ich Ihm auch angeboten für 39€ - und den Banner von Ihm auch gleich geschaltet, die Zahlung ist bis heute ausgeblieben - was mir aber nicht aufgefallen war.


Wenn er/sie nicht zugestimmt hat, dann hat er/sie recht!
Aber in deinem Fall, geht es zu 100 Prozent um Betrug!

Kontaktiere einen Anwalt. Auf Wunsch empfehle ich dir einen via PM. Mein Anwalt kann den Fall prüfen und die Gegenseite anschreiben. Kostenpunkt: ca. 100-200 Euro sollte man rechnen! (Eine modifizierte Unterlassungserklärung kriegst du auch noch).

Dann hast du definitiv Ruhe! Wenn du möchtest, dann kannst du die Gegenseite noch verklagen! Beweise wie Emails sind aber nötig. Das lohnt sich aber nicht.


VG
 
@I.A.N ich kann Dir leider nicht antworten aber Du kannst mich gerne mal per E-Mail anschreiben; lammsebastian@yahoo.de
Danke und Grüße
 
E-Mail ist raus!

Ich drücke dir die Daumen....

Würde mich freuen, wenn du mir teilst, wie es ausgegangen ist.

Nach der Fristsetzung vom Anwalt auf eine Antwort, wird die Gegenseite normalerweise eh nicht reagieren.....
Dadurch hast du auto. Ruhe, da sämtliche Ansprüche nicht mehr geltend gemacht werden können.

Ach egal... der RA wird dir das schon alles erklären.
smile.gif


E://

@Klabund

QUOTE Für deinen Kollegen, der schon eingeknickt ist, kommt aber wohl jede Hilfe zu spät.


Dem stimme ich nicht zu! Es geht eindeutig um Betrug und Täuschung!
Evtl. sogar um Identitäten-Missbrauch!
Wenn man die Mails noch hat und vorausgesetzt es ist ebenfalls so abgelaufen, wie oben geschildert,
dann kann man die Gegenseite bis auf Blut verklagen und man zahlt nix an die Gegenseite und kann sogar Schadensersatz fordern!
Aber das kostet natürlich Geld, welches man aber von der Gegenseite durch einen Prozessgewinn wieder reinholt. Man benötigt natürlich einen Kompetenten Anwalt! Keine Frage! Das kostet natürlich auch Zeit und Nerven, aber ich würde die 3000 Euro denen nicht in den Rachen stecken. Durch die Unterlassungserklärung können sie sogar alle paar Jahre was fordern, wenn es noch Lücken und Spielraum hat! Ich würde das Geld lieber in einen Anwalt investieren!
 
mir geht es genauso, habe auch Post von dem Anwalt erhalten.

Bei mir stellt sich die Sache so dar:

Habe am 13.8.11 eine Internetseite gekauft mit diesem Banner drauf. Nachdem die Seite umgezogen war und ich mir die Seite angepasst habe, hab ich am 19.08.11 den Banner entfernt. Am 20.08 erhielt ich dann die Post vom Anwalt.

Was denkt ihr in meinem Fall, müsste sich da der Brief des Anwalts nicht an den vorigen Besitzer der Seite richten? Dieser hat ja schließlich den Banner auf die Seite gestellt.

Oder sollte ich auch aufjeden Fall zum Anwalt gehen (aber hab keine Lust auf die Anwaltskosten). Oder reicht es aus dem Anwalt Michael Giesen meine Situation mitzuteilen, dass ich die Domain eben erst übernommen habe und noch vor erhalten des schreibens den Banner entfernt habe?

@sebs kann du mir mal bitte ein PM schicken mit Namen vom Anwalt

danke
 
Sven,
unbedingt auch einen Anwalt konsultieren.
Im Zweifel wirst du wohl mit dem Kauf des Projektes auch entwaige rechtliche Probleme "mit gekauft" haben.
Das ganze ist aber recht kompliziert und daher nicht einfach hier zu klären.

Investiere die 100-200€ und hole dir kompetenten juristischen Rat!
Bei mir hat dies schon mehrfach geholfen.
 
Wichtig ist es, zu reagieren.
Eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben ist ein Muss.
Aber nicht die, die mitgeschickt wurde.
Dazu bedarf es aber nicht unbedingt eines Anwalts, wenngleich das oft so postuliert wird.
Unter http://www.urheberrecht.justlaw.de/abmahnu...serklaerung.htm kann man so was finden.
Einfach googlen > modifizierte Unterlassungserklärung abmahnung internet
Und dann abwarten und Tee trinken.
Aber: keinen Kontakt zu den Abmahnanwälten aufnehmen, nix erklären, auch wenn die anrufen.
Kommt ein Mahnbescheid einfach ablehnen (ist gerade mal ein Kreuzchen).
Erst wenn ein Schrieb vom Gericht kommt sollte man sich an einen Anwalt wenden.
Ein interessanter Abmahnthread ist hier zu verfolgen http://www.netzwelt.de/forum/allgemeine-fi...haber-1344.html.
Wie man sieht, ist er inzwischen 1344 Seiten lang
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Da gehts zwar um filesharing, aber der Thread startete in 2006/07, sodass für die ersten mehr als drei Jahre und einige Monate vergangen sind (irgendwann ist das ja verjährt) und jetzt Klage geführt werden müsste.
Wird aber nicht ...
Interessant ist auch die Suchabfrage > getty abmahnung internet grafik
Die gettys mahnen Bilder ab, die vor Jahren kostenlos bei vielen Software-CDs dabei war.
Ein Link: http://www.echte-abzocke.de/computer-inter...s-mahnt-ab.html
 
QUOTE (sven415 @ Mo 22.08.2011, 16:42) also ich hab morgen einen Termin bei meinem Anwalt ma schauen was der sagt. Ist mir sicherer!

Gut so.

Noch ein Hinweis, auch an Hr. Lohberg:
Man kann grundsätzlich nicht pauschalisieren (außer vielleicht diese Aussage).

Ich hatte bereits mit einer Abmahnung in einem Markenstreit zu tun, für die Gegenseite eine sichere Sache!
Ein klärendes Gespräch mit dem Anwalt der anderen Partei hat da allerdings die komplette Kehrtwende gebracht und ich musste letztlich nur meine Beratungsgebühr bei meinem Anwalt zahlen. Dieser hatte mir auch geraten, es erst einmal so zu probieren.

Fakt ist:
Wie man am Besten vorgeht, kommt immer auf den ganz konkreten Fall an.
Und da kann nur ein erfahrener Fachmann (Anwalt) helfen.
 
evtl. ist dies auch noch interessant für den Thread hier und die Betroffenen;
http://www.juraforum.de/forum/internetrech...im-recht-369415

Ist ein Täter unbekannt oder unbekannt verzogen oder mit falscher Anschrift tätig geworden, dann kann man bei berechtigtem Interesse Auskunft über seine Adresse erhalten bei den örtlichen Meldestellen. Oder man beantragt einen Detektiv.

Einfacher ist es und billiger, wenn man eine Strafanzeige stellt. Dann forscht die Polizei nach dem mutmaßlichen Täter bzw. dem Beschuldigten oder Verdächtigen und gibt dessen Anschrift dann auch dem Anzeigenersteller bekannt. Üblich ist eine Anzeige deshalb:

"§ 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar."

Wenn der Webbetreiber nicht absichtlich oder fahrlässig gehandelt hatte, muss er keinen Schadensersatz leisten. Die Anwaltskosten für solche Forderungen fallen also flach. Aber unterlassen muss er eine künftige Störung.

Und wer soll die Anwaltskosten für das Verlangen nach einer Unterlassungserklärung übernehmen? Mein Tipp: Der Störer, also der Webbetreiber. Dieser kann aber den Täter in Regress nehmen, also den Werbekunden.

Gruß aus Berlin, Gerd

PS. Dass aus einer modUE nicht hervorgehen sollte, dass man noch viel mehr zugibt an Taten und Schaden, als einem vorgeworfen wurde, ist klar. Wenn es einem gelingt (mit den üblichen Vorschlägen im Netz), ohne ein Eingeständnis einer Schuld eine wirksame UE abzuliefern, könnten Anwaltskosten flach fallen. Könnten.

Aber ist der Störer nicht zumindest für die Störung der richtige Adressat? Für seine eigene Website? Als reiner Dienste-Anbieter für fremde Inhalte sähe es anders aus, vgl. z. B. Telemediengesetz § 10 Speicherung von Informationen:

"Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie für einen Nutzer speichern, nicht verantwortlich, sofern
1.
sie keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung oder der Information haben und ihnen im Falle von Schadensersatzansprüchen auch keine Tatsachen oder Umstände bekannt sind, aus denen die rechtswidrige Handlung oder die Information offensichtlich wird, oder
2.
sie unverzüglich tätig geworden sind, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald sie diese Kenntnis erlangt haben.
Satz 1 findet keine Anwendung, wenn der Nutzer dem Diensteanbieter untersteht oder von ihm beaufsichtigt wird."
 
@I-A-N: das Wort "Betrug" würde ich nie öffentlich posten...

1. Grundsätzlich hat der Abmahner seine Urheberschaft/Aktivlegitimation zu belegen.
2. Anwaltskosten von 3000,- Euro halte ich für ein Gerücht. Auf welcher Grundlage basieren diese? Streitwert pro Foto liegt bei 5100,- Euro, Anwaltskosten dafür ca. 500,- Euro, mehr Fotos -> höhere Anwaltskosten.
3. Pro Foto nimmt man je nach Qualität einen Betrag von ca. 150-300,- als Lizenzschaden an, zzgl. 100% wegen Nichtnennung Urheber, gegebenfalls 5-facher Aufschlag. Bißchen Spielraum ist noch drin, aber wenn die Gegenseite vor Gericht zieht, wird es teuer. Da helfen alle guten Ratschläge nichts, denn beim Urheberrecht geht es meist vor das LG mit Anwaltszwang. Man sollte sich also lieber ohne Gericht einigen, das wird immer billiger.
 
@Jan Petters

Hast du überhaupt den Beitrag oben gelesen?

Dort wird ganz klar ein Betrug geschildert! Warum darf ich nicht von Betrug sprechen, wenn es sich um 100 % um Betrug handelt, sofern alles so passiert ist wie oben geschildert!!

Die 3000 Euro wurden nicht von mir in den Raum geworfen. Von 3000 Euro Anwaltskosten habe ICH nicht gesprochen!
Ich habe lediglich gesagt, dass ich das nicht bezahlen würde, und meinen Anwalt dafür beauftragen würde.
Mein Anwalt kostet jedenfalls nicht so viel! Aber mit Gerichtskosten kann man das locker knacken.. je nach dem, was man vor hat!

Du schreibst:
QUOTE 3. Pro Foto nimmt man je nach Qualität einen Betrag von ca. 150-300,- als Lizenzschaden an, zzgl. 100% wegen Nichtnennung Urheber, gegebenfalls 5-facher Aufschlag.


Halte ich für ein Märchen! Das mag für Privatpersonen gelten (im Durchschnitt), aber nicht um für Unternehmen!
Ich kenne Fälle, da ging es um ein einziges Bild - Schaden verursacht von ca. 24 000 Euro. Gerichtskosten miteinberechnet.
Kläger haben bis jetzt immer gewonnen - es sei denn es ging um Betrugsfälle.

Ein einziges Bild kann noch weit aus höheren Schaden verursachen! Es sind nur Beispiele! Es kommt natürlich darauf an, was es für ein Motiv ist. Wie viele Std. arbeit drin stecken. Evtl. Ausrüstung, Model, usw. usf. Ein guter Anwalt kann einen reich machen, als auch das Leben retten (wenn man verklagt wird). Man klaut keine Bilder und gut ist! In diesem Fall handelt es sich aber um Betrug! Siehe erste Posts!


VG
 
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