Miese Abzocke dann Anwalt - jetzt Probleme, was tu

Jepp. Streitwerte können sich Anwälte beliebig ausdenken. Die ach so tolle Justizministerin hat sich zwar zu einer kleinen Änderung des Rechts durchringen können, was Abmahnungen an Privatpersonen angeht, hat aber im klassischen Anwaltsgeschäft fast nichts geändert.
Zudem können Anwälte auch - wenn es sich um mehrere geklaute Bilder handelt - ganz einfach für jedes Bild eine gesonderte Abmahnung verschicken.
 
So, um einfach mal ein paar Dinge klarzustellen, denn ich bin die mit der Mahnung. ...

Es geht nicht um 3000 Euro Anwaltskosten, sondern das ist das Vergleichsangebot. Die Zusammenstellung der angeblich geklauten Bilder sieht ganz anders aus. Demnach würden durch div. Zuschläge pro Bild knapp 2000 Euro + Mehrwehrtsteuer anfallen. Dazu noch rund 800 Euro Anwaltskosten. Als Vergleich wird angeboten, "nur" 3000 Euro zu zahlen.

Zum Thema Unterlassungserklärung:
Ihr müsst 2 Dinge auseinanderhalten. Den Schadensersatz für den "Schaden", der entstanden ist und Folgekosten. Das sind 2 vrschiedene Sachen und auch wenn man in einer modifizierte Unterlassungserklärung alle Kosten ausschließt, können trotzdem Schadensersatzforderungen kommen.

Auch muss die Erklärung unbedingt abgegeben werden - hat mir zumindest bis jetzt jeder Anwalt bzw Richter bestätigt! Wenn nicht, drohen erhebliche Mehrkosten, allein schon durch einstweilige Verfügung und so weiter ...
 
Wie hoch beläuft sich denn der Schaden, der entstanden ist?
Wie viel Umsatz hast du verloren, weil dein Bild auf einer fremden Website vorhanden war?
Ich finde es immer wieder interessant, wie Streitwerte herbei phantasiert werden....
wohl 99,999% aller Verhandlungen wegen Internet-Copyright-Verstöße würden vor Amtsgerichten verhandelt werden, wenn jeder verpflichtet wäre, reelle Summen zu nutzen....
 
Sollen es jetzt die Anwälte klären und fertig! Ergebnis kann ja hier gepostet werden.

PS: Mich interessiert es brennend um welchen Blog es geht! Bitte um Link via PM! Danke!


E:// Schon interessant was man alles über einen Nick erfährt! Just google! ;-)

E:// Habe den Beitrag mal stark gekürzt. ^^
 
looool ... Nene, das ist nicht mein Blog. Ich hab mir bewusst nen völlig anderen Namen genommen - auch, weil die Verhandlungen und alles noch laufen.


Bei mir hat sich Johannsen genauso wie bei allen anderen gemeldet, nur habe ich für ihn kein reines Werbebanner geschaltet, sondern Texte geschrieben und sein Banner mit eingebunden. Der Rest war wie bei allen anderen - Abmahnung nach 1 Monat, jetzt 2 Monate später die Zahlungsaufforderung. Unterlassungserklärung ohne Anwalt - weil da die Betrugsmasche noch gar nicht absehbar war. Allerdings weiß ich auch, dass der RA einstweilige Verfügungen erwirkt, wenn man nicht unterschreibt.

Diese Woche geht es noch zum Anwalt und dann weiß ich mehr ....

@Klabund - die normalen Kosten pro Bild belaufen sich "nur" auf 100 Euro, allerdings kommen dann mehrere 100% Aufschlag drauf.
 
@I-A-N:
1. ich habe mir wohl alles durchgelesen - doch von Betrug kann man erst sprechen, wenn dies gerichtlich festgestellt wurde. Jeder, der dagegen verstößt, kann dafür belangt werden.
2. du vermischst Dinge: Schaden ca. 24 000 Euro inkl. Gerichtskosten ist nicht nachvollziehbar. Wie teilt sich das auf? Auf welcher Basis wurde der Schaden berechnet? Lizenzanalogie? Entgangener Gewinnn? Link zum Urteil? Ich kenne keines in dieser Höhe.

@Klabund:
1.Streitwerte können sich Anwälte eben nicht beliebig ausdenken, es gibt entsprechende Urteile dazu.
2. wenn es sich um mehrere geklaute Bilder handelt kann man nicht für jedes Bild eine gesonderte Abmahnung verschicken.

@monika0815:
erläutere bitte mal die Schadensberechnung. Wer hat die Fotos erstellt? Wie viele Fotos wurden verwendet? Auf welcher Basis wird der Schaden berechnet? Welche Aufschläge?
 
@Jan Petters
Natürlich können Anwälte sich Streitwerte nach belieben ausdenken.
Ich hab in den mehr als 10 Jahren, in denen ich im Net aktiv bin, wohl schon so viele Abmahnungen in den Händen gehalten, wie ihr alle zusammen. Das auch gern mal 3 Abmahnungen zu einem ähnlichen Sachverhalt verschickt werden ist auch keine Seltenheit.
Um die Frage der Rechtmäßigkeit bei überzogenen Gegenstandswerten usw. geht es überhaupt nicht. Selbst wenn es nicht rechtens war, und selbst wenn ein Gericht dies feststellt, hat der Anwalt NICHTS zu befürchten.
 
Stimmt, Anwälte haben nichts zu befürchten. Aber wenn der Streitwert vor Gericht als zu hoch befunden wird, gibt es dann spätestens bei der Zurücknahme und der Kostenteilung den Aha-Effekt...
 
Wäre ich der Betroffene, würde ich bei der Polizei 2 Anzeigen gegen unbekannt erstatten.

1. wegen nicht erfolgter Zahlung, Verwendung falscher Identität usw.

2. wegen dem Verdacht, dass ich betrogen werde, unter Umständen mit wissentlicher oder unwissentlicher Beihilfe eines Anwalts und unter Missbrauch des Rechtssystems.

die Unterlassungserklärung würde ich abgeändert aber kommentarlos zurückschicken.

Nach dem Bekanntwerden ähnlicher Fälle, wo die Webmaster vom gleichen Anwalt zur Zahlung genötigt wurden, gäbe es für die Polizei anlass zu einer grösseren Untersuchung.
Ich würde mit einer Überwachung des Emailverkehrs des Mandanten des Anwalts beginnen.
 
Die unberechtigte Veröffentlichung von Fotos (Lichtbildern oder Lichtbildwerken) löst zunächst einen Unterlassungsanspruch aus. Den Streitwert kann der Anwalt natürlich nicht beliebig festsetzen sondern wird da wohl auf Erfahrungswerte und bisherige Rechtsprechung zurückgreifen. Für normale Fotos und gewerbliche Nutzung dürften bis etwa 5.000 Euro pro Bild vertretbar sein. Dabei darf man nicht Streitwert mit Schaden oder Schadenersatz verwechseln. Der Schaden spielt beim Streitwert auch eine Rolle, dazu kommt aber noch das "Interesse" des Geschädigten auf die Unterlassung.

Hat man nun unberechtigt veröffentlicht, löst das auch fast automatisch einen Schadenersatzanspruch aus. Dabei kommt es überhaupt nicht darauf an, ob man absichtlich gehandelt hat oder nicht. Im Ergebnis muß der Veröffentlicher sich ausreichend über die Bildrechte der von ihm veröffentlichten Bilder kundig machen. Dabei reicht es z.B. auch nicht aus, sich einfach nur vom Auftraggeber zusichern zu lassen, dass dieser die verwendeten Bilder lizensiert hat. Im Prinzip muß er die ganze Lizensierungskette lückenhaft aufklären, wenn er nicht fahrlässig handeln will. Und einfache Fahrlässigkeit reicht für den Schadenersatzanspruch schon aus.

In der Praxis wird man sich daher das Vorhandensein von Bildlizenzen immer schriftlich bestätigen lassen. Das hilft für den Schadenersatzanspruch zwar nicht weiter, aber zumindestens kann man dann den Auftraggeber in Haftung nehmen.

Wenn ich mit einem geliehenen Auto herumfahre und die Polizei erwischt mich mit abgefahrenen Reifen, dann bin ich dran, nicht der Eigentümer des Autos.

Der Schadenersatz wird gern nach Branchenempfehlungen berechnet, die selbst für Hobbyfotografen gelten. In diesem Fall ging es wohl um ein Werbebanner. Da sehen diese Empfehlungen eine Lizenz von 180 Euro bis 1.395 Euro vor (je nach Laufzeit). Dazu kommen diverse Zuschläge, u.a. wegen unterlassenem Bildquellennachweis (100 %) und für die unerlaubte Nutzung (bis zu 400 %). Das heisst, dass für ein einziges in einem Werbebanner verwendete Bild eine Lizenz von bis zu 1.080 Euro bis 8.370 Euro fällig werden können. Und die zugrunde zu legende Laufzeit ist nicht unbedingt die der tatsächlichen unberechtigten Veröffentlichung. Da scheint es mehr auf die intendierte oder übliche Länge anzukommen. Für die Veröffentlichung eines Stadtplanausschnittes wurde eine Lizenz zugesprochen, die einer solchen für unbegrenzt lange Veröffentlichung im Internet entsprach. Auch wenn der Ausschnitt tatsächlich nur relativ kurz veröffentlicht wurde und die Seite wenige Besucher hatte.

Bei einer unberechtigten Bildveröffentlichung ist die einzig sinnvolle Strategie eigentlich die der Schadensbegrenzung. D.h. Unterlassungserklärung abgeben und hinsichtlich des Lizenzschadens eine aussergerichtliche Einigung erzielen. Denn bei den Summen landet man sonst immer beim Landgericht, vor dem man sich anwaltlich vertreten lassen muß. Anwaltlicher Rat ist bei der aussergerichtlichen Beilegung sicherlich auch sinnvoll, kommt in aller Regel aber günstiger, als Urheberrechtsverletzungen gerichtlich auszutragen. Denn letzten Endes steht die unberechtigte Veröffentlichung ja fest.

Für die Strategie der Schadensbegrenzung ist eine Verteidigung mit der Behauptung von Straftaten des Anspruchsgläubigers oder gar der Drohung oder tatsächlichen Erstattung von Strafanzeigen ungeeignet. Solche Dinge verhärten bestenfalls die Fronten und sind einer aussergerichtlichen Beilegung nicht dienlich. Zumalen solche Anschuldigungen für Anwälte, die Abmahnungen aussprechen oder Forderungen einziehen wollen, nicht wirklich neu sind. Foren sind voll von Berichten, wonach aus heiterem Himmel eine Rechnung bzw. Mahnung für eine nicht bezahlte Bestellung eingetroffen ist. Schuld ist dann immer der böse Anwalt bzw. dessen Mandant. Zwar mag es auch Fälle geben, in denen Adressen aus dem Telefonbuch abgeschrieben und wegen erfundener Bestellungen angemahnt wurden - allzu häufig kommt das sicherich nicht vor. Viel häufiger ist, dass der Kunde doch bestellt hat oder zumindestens jemand in dessen Haushalt und sich die Sache dann anders überlegt hat. Ein paar Wochen später erinnert sich dann keiner mehr dran und schon soll das Betrug sein.

Dass im Internet abgekupfert wird, was das Zeug hält, ist nun wirklich nichts neues. Und weshalb es immer eine Masche des Rechteinhaber sein soll, der zum Rechtsverstoß provoziert haben soll, erschließt sich auch nicht. Viel mehr ist es so, dass meistens viel geklaut wird wo viel veröffentlicht wird. Bestes Beispiel ist hier die Musikindustrie, die ja auch die eigenen Stück in Tauschbörsen veröffentlichen soll, um dann später tausenf-fach abmahnen zu können. Oder die Empörungswelle über Marion's Kochbuch. Da schafft jemand eine Webseite mit unzähligen Kochrezepten und Bildern, führt erfolgreiche SEO-Massnahmen durch damit die Seite gut aufgefunden wird. Und dann soll das angeblich alles nur deshalb sein, damit irgendwelche Leute die so aufgefundnen Bilder unberechtigt in irgendwelchen Foren oder anderweitig veröffentlichen. Als nächstes wird dann noch behauptet, man hätte die Bilder am Ende selbst in den diversen Foren untergebracht um abmahnen zu können. Vielmehr ist es doch so, dass man eine erfolgreiche Webseite aufgebaut hat, deren Inhalte massenweise unberechtigt woanders veröffentlicht wurden. Dass sich die Bildklauer teilweise erfolgreich als Opfer inszenieren konnten, erschließt sich mir nicht.

So überzeugt mich die hier behauptete angebliche Masche nicht wirklich. Wenn da jemand in großem Stile Urheberrechtsverletzungen provozieren wollte um dann abmahnen zu können, würde er dann nicht anders vorgehen? Die Seiten wirken einigermaßen unprofessionell und sehen so aus, als da ein 15jähriger am Werke war. Auch ist es doch eigentlich viel zu mühsam, einzelne Webseitenbetreiber anzuschreiben und darum zu bitten, dass man seinen Werbebanner veröffentlicht. Bei Werbung wird in aller Regel Vorkasse verlangt. Wer macht sich denn die Mühe, soetwas aufzuziehen und dabei darauf zu hoffen, dass irgendjemand Werbebanner zu Billig-Webseiten auf Rechnung schaltet? Es wäre doch sehr viel erfolgversprechender, einige halbwegs professionell wirkende Seite zu gestalten und dann mittels Trigami zu bewerben. Trigami wird per Bareinzahlung aufs Konto bezahlt, dafür wird die Werbung dann aber gleich auf 100 oder 200 Blogs verteilt. Das wäre eine Masche: Bei 25 bis 50 Euro Kosten (pro Blog) ein paar Tausend Euro Lizenzeinnahmen generieren.
 
QUOTE So überzeugt mich die hier behauptete angebliche Masche nicht wirklich. Wenn da jemand in großem Stile Urheberrechtsverletzungen provozieren wollte um dann abmahnen zu können, würde er dann nicht anders vorgehen? Die Seiten wirken einigermaßen unprofessionell und sehen so aus, als da ein 15jähriger am Werke war. Auch ist es doch eigentlich viel zu mühsam, einzelne Webseitenbetreiber anzuschreiben und darum zu bitten, dass man seinen Werbebanner veröffentlicht. Bei Werbung wird in aller Regel Vorkasse verlangt. Wer macht sich denn die Mühe, soetwas aufzuziehen und dabei darauf zu hoffen, dass irgendjemand Werbebanner zu Billig-Webseiten auf Rechnung schaltet?


Dann hast Du aber nicht viele Banner bei kleinen Seiten schalten lassen.
Meine werden zu über 50% sofort freigeschaltet ehe ich bezahlt habe.
Und ich bitte noch nicht Mal darum.


QUOTE Auch ist es doch eigentlich viel zu mühsam, einzelne Webseitenbetreiber anzuschreiben und darum zu bitten, dass man seinen Werbebanner veröffentlicht."

öhm, nö.
Wenn auch nur in 20% der Fälle netto 500 EUR rausspringen, dann hast Du mit 5 "Akquisitionen" am Tag ein schönes Leben.
 
Nur die kleinen Blogs müsste man auch gezielt finden. Das lässt sich von aussen ja meist schlecht feststellen. Und wenn da einer nur 50.000 Seitenimpressionen hat, was nicht wirklich viel ist, kommen auch (je nach Laufzeit) dreistellige Beträge bei rum. Und dann mit einer Billig-Seite (und vielleicht auch noch Billig-Banner) darauf hoffen, dass das einer ohne Vorkasse einbindet?

Je schlechter beworbene Webseite, Banner und Zahlungsbedingungen sind, um so weniger Webseitenbetreiber werden da "anbeissen". Vom Gefühl finde ich, dass diese Vorgehensweise eher zu einem jungen und naiven Akteur passt als zu einer vorsätzlichen "Masche".

Denn mit der unterstellten kriminellen Energie wäre doch eine professionelle Verteilung über z.B. Trigami oder Hallimash sehr viel naheliegender. Gut, kostet was. Aber damit könnten auf einen Schlag und mit wenig bis keiner Arbeit 200 Blogger "aquiriert" werden um damit 600.000 Euro Umsatz zu generieren (irgendwo stand was von 3.000 Euro). Dann kommt es auf (im Verhältnis) ein paar Euro für einen solchen Mittler doch nicht mehr an.
 
QUOTE (dev_null @ Do 25.08.2011, 15:14) Ja, nur die kleinen Blogs müsste man ja auch gezielt finden. Das lässt sich so von aussen ja meist schlecht feststellen. Und wenn da einer nur 50.000 Seitenimpressionen hat, was nicht wirklich viel ist, kommen ja auch (je nach Laufzeit) drestellige Beträge bei rum. Und dann mit einer Billig-Seite (und vielleicht auch noch Billig-Banner) darauf hoffen, dass das einer ohne Vorkasse einbindet?

Je schlechter beworbene Webseite, Banner und Zahlungsbedingungen sind, um so weniger Webseitenbetreiber werden da "anbeissen". Vom Gefühl finde ich, dass diese Vorgehensweise eher zu einem jungen und naiven Akteur passt als zu einer vorsätzlichen "Masche".

Denn mit der unterstellten kriminellen Energie wäre doch eine professionelle Verteilung über z.B. Trigami oder Hallimash sehr viel naheliegender. Gut, kostet was. Aber damit könnten auf einen Schlag und mit wenig bis keiner Arbeit 200 Blogger "aquirieret" werden um damit 600.000 Euro Umsatz zu generieren (irgendwo stand was von 3.000 Euro). Dann kommt es auf (im Verhältnis) ein paar Euro für einen solchen Mittler doch nicht mehr an.

Das entscheidende um nicht identifiziert zu werden, ist eben, dass kein Geld fliesst.
 
Oder dass der Geldfluss nicht nachweisbar ist. Bareinzahlung aufs Konto z.B. ist in der Schweiz gang und gäbe und in Deutschland auch möglich.
 
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