Amazon kündigt Partnerprogramm

QUOTE (profo @ Mi 28.05.2008, 00:46) Ich würde auch den Gang zum spezialisierten Anwalt raten. Zwar verhält sich Amazon wohl generöser als die Adsenser, denn Farout darf ja wohl ein neues Konto öffnen. Trotzdem ist das aus kaufmännischer Sicht völlig unbefriedigend. Verlorene Provisionen und verlorene Investitionen - ohne zu wissen, was los ist, und ob das in Zukunft noch einmal passiert.

Andererseits ist der Grund der vielen Spekulationen natürlich auch klar. Man fragt sich doch unwillkürlich: "Warum sollte A jemanden mit vernünftigen PPS-Umsätzen sperren?". Das leuchtet eben nicht ein. Und um das zu verstehen denkt man dann eben unwillkürlich an Trademark-Advertising, Cookie-Spamming, Direktverlinken auf Amazon usw. Und ich finde die Frage des Warum deswegen auch für das Forum hier interessant. *Falls* die Werbeidee gegen Amazons Richtlinien verstößt, sollten das doch die geneigten Leserinnen und Leser hier auch wissen. Damit es ihnen nicht versehentlich genauso geht...


Hi Profo

Ja, würde ich auch gerne wissen, aber ehrlich gesagt finde ich es auch seltsam, dass so gar keine Antworten auf unsere Fragen gegeben werden (wie Amazon ihm gegenüber). Man könnte ja auch "Nein, hab ich nicht gemacht, das kann als Grund ausgeschlossen werden" sagen, stattdessen wird herumgedruckst und keine klaren Angaben gemacht, sodass da ein sehr großer Spekulationsraum offen bleibt, wer da nun im Recht ist oder nicht.
 
Ich hätte 2 Vorschläge:

-1-
Schreibe Amazon eine Rechnung mit 10 Tagen Zahlungsfrist.
Dann eine Mahnung mit wiederum 10 Tagen.
Dann erneut eine Mahnung mit wiederum 10 Tagen.
Dann beauftrage den Pfändungsbeamten.

-2-
Erstatte bei der Polizei Anzeige wegen Betrug (bei der Polizeistelle, die für den Hauptsitz von Amazon in D zuständig ist - viele Polizeistellen bieten mittlerweile sogar die Möglichkeit, online Anzeige zu erstatten).
Dann muss Amazon zumindest eine Begründung rausrücken oder zahlen.


Beide Massnahmen sind günstiger als einen Anwalt einzuschalten.
Dieser kommt dann sowieso ins Spiel, wenn Amazon sich gegen die Pfändung oder gegen die Anzeige juristisch wehrt.
Es besteht aber die Chance, dass die einfach nur zahlen.
 
@dominikh, die Logik liegt natürlich darin, dass Amazon hier (wie auch Google Search und Google Adsense) ein gewisses Maß an "Security by Obscurity" betreibt. Es fällt ja leichter, Regeln zu umgehen, wenn man weiß, wie die Regeln kontrolliert werden...

@Lynn, ich fände ein paar mehr Infos von FarOut auch gut. Aber er hatte ja auch explizit geschrieben, dass es ihm eigentlich nur um Erfahrungsaustausch über Möglichkeiten gegen A geht...

@PH, Polizei kann natürlich genauso gut funktionieren, wie nach hinten losgehen. Zum einen, weil man es sich mit einem Partner verdirbt, mit dem man eigentlich zukünftig Geschäfte machen will. Zum anderen, weil ein Regelverstoß ja durchaus möglich sein könnte. FarOut weiss eben nicht genau, was falsch gelaufen ist. Und warum sollte A in so einem Fall nicht mit Gegenanzeige und zivilrechtlicher Schadensersatzklage antworten?
 
QUOTE ("profo")
@PH, Polizei kann natürlich genauso gut funktionieren, wie nach hinten losgehen. Zum einen, weil man es sich mit einem Partner verdirbt, mit dem man eigentlich zukünftig Geschäfte machen will.



Also wenn es dabei bleibt, dass keine Erklärung kommt würde ich mit einem Partner, der mir 2000 EUR Provision ohne Angaben von Gründen streicht sicherlich keine Geschäfte mehr machen.


QUOTE ("profo")
Und warum sollte A in so einem Fall nicht mit Gegenanzeige und zivilrechtlicher Schadensersatzklage antworten?



Gegenanzeige wegen?
Schadensersatz? Wie entsteht A Schaden? Die müssen erstmal beweisen, dass FarOut im Unrecht ist, was sie eigentlich schon jetzt tun sollten!

Wenn A innerhalb einer gesetzten Frist keine Antwort liefert, kann FarOut gar nicht anders reagieren.

Rechnungen schreiben und dann pfänden lassen finde ich allerdings eleganter.
 
@TSc
QUOTE Google mal nach deiner Transaktions-ID, nicht das da jemand Schindluder mit betrieben hat...

Danke für den Tip, habe ich gemacht, aber nichts gefunden...

@Alain
Was ist KW-Werbung?

@Mark

QUOTE Du hast nicht zufällig die blendende Idee gehabt unter dem Keyword "Amazon" und Co. Werbung zu schalten? Also einem Keyword unter Markenschutz?

Nein, ich habe keine Werbung für das Keyword Amazon gemacht.

@dominikh

QUOTE Bescheuert ist doch eigentlich, dass Amazon einen erneuten Fehler/Verstoß provoziert, wenn kein Grund mitgeteilt wird. Wo liegt denn da die Logik?

Des finde ich ja auch

@PH

QUOTE Schreibe Amazon eine Rechnung mit 10 Tagen Zahlungsfrist.
Dann eine Mahnung mit wiederum 10 Tagen.
Dann erneut eine Mahnung mit wiederum 10 Tagen.
Dann beauftrage den Pfändungsbeamten.


Gute Idee, DANKE

So, und jetzt wird es richtig seltsam...
1. Nochmal zu meinem Fall, ich betreue die Webseite www.cayena-news.de auf der aber nicht viel los ist.
2. Ich habe auf einer anderen Seite zuerst Werbung für meine Seite gemacht und danach direkt für Amazon mit diesem Banner: http://www.cayena.de/werbung/de_banner_ce_468x60_ipod.gif

Das sagt Amazon zu Werbung auf Seiten die NICHT mir gehören oder die nicht angemelted wurden:
Diese Regelungen gelten für ALLE Urls, auf denen Sie unsere
Werbemittel platzieren, auch wenn Sie diese URLs nicht explizit zum
Partnerprogramm angemeldet haben.


3. Also habe ich mal Spaseshalber am Montag die Webseite auf der ich diese Werbung gamacht habe (man muss ja nicht der Eigentümer der webseite sein) mit einem NEUEN Konto bei Amazon angemeldet... und diese Seite wurde heute genemigt!!!

Was also sollte ich falsch gemacht haben? Und warum BEGRÜNDET Amazon nicht die Sperrung meines Kontos? Kann es vielleicht doch an der Hotline liegen (bzw. an einem Mitarbeitr dort), die sich mal eben mein Konto "angeeignet" hat?

Stefan
 
Das ganze wegen eines Banners? Da geht mir langsam die Fantasie aus... PHs Vorschlag mit Rechnung, Mahnung und Pfändung finde ich dann schon angemessen.

@PH, wenn es wirklich missbräuchliche Nutzung gab, würde ich nicht darauf setzen, dass A nichts mehr beweisen kann. Bsp: jemand packt A-Werbung auf eine Triple-X-Seite, und A nimmt Dich gemütlich wegen Markenschädigung etc. auseinander. Deinen ersten Vorschlag mit Pfändung finde ich besser.
 
Dass Amazon den Account eines Publishers ohne Begründung sperrt, ist mir echt neu! Mich würde interessieren, wie lange hat es gedauert, bis du 30.000 Euro generiert hast. Um was für eine Website handelt es sich, auf der du das Partnerprogramm Amazon eingebunden hast? Forum? Webkatalog? ...?
 
@Lenny,

es hat ca. 2 Wochen gedauert (180.000 Klicks) Die Werbung wurde in diesem Zeitraum ca. 1Mio mal gesehen und generierte über 1900 Bestelltungen. Somit geht es wohl auch um ein wenig mehr als 2000 Euro, aber ich kann mir die Umsätze ja jetzt nicht mehr ansehen.

Die Seite auf der ich diese Werbung hatte will ich hier verständlicherweise nicht veröffentlichen, aber es ist kein Forum, Blog, Webkatalog oder nur für Personen ab 18. Auf der Seite wird kostenlos eine Dienstleistung angeboten die viele Leute zu interresieren scheint.

Amazon hat sich im übrigen seit 2 Tagen nicht mehr auf meine Anfragen gemeldet!
 
Werden sie wohl auch nicht. Sie haben ja geschrieben, dass sie dazu keine Stellung mehr nehmen.

Wie es scheint, hat hier noch niemand ähnliche Erfahrungen mit dem Amazon-Partnerprogramm gemacht. Das heisst wohl also, dass du den Fehler wirklich bei dir suchen musst. Natürlich ist es sch..., was Amazon da schreibt.

Aber ehrlich gesagt kommt mir das ganze auch von deiner Seite etwas 'spanisch' vor.

Aber da du ja keine näheren Infos geben willst, kann dir diesbezüglich hier auch niemand helfen (was du ja auch nicht willst, du wolltest ja nur einen Erfahrungsbericht).

So gesehen können wir hier diese Diskussion noch endlos weiterziehen, was rauskommen wird dabei nicht.


Nachtrag: Wenn du dir deiner Sache so sicher bist, kannst du dich ja auch mal beim 'Kassensturz' (eine Art Konsumentenschutzforum im Fernsehen) melden, gibt sicher was ähnliches in D.
 
Mag sein, dass die interne Security von Amazon ein in so kurzer Zeit generiertes Bestellvolumen als suspekt ansieht und daher vorsichtshalber wieder kündet. Oder, dass sich eine grosse Zahl der Bestellungen als Betrug herausgestellt hat.

Ich stimme aber zu, dass Amazon keine Begründung liefert ist unter aller Sau. Mag ja sein, dass sie nicht über interne Kontrollmechanismen schreiben wollen, doch einfach auf Stur schalten ist sicher auch nicht der richtige Weg.
 
Hi Retok,

ich kann mir nicht vorstellen das ich der einzige bin der Unsätze in dieser Höhe und diesem Zeitraum hat.
Betrug kann ich mir eigentlich auch nicht vorstellen, da ja gerade heute von Amazon genau die Webseite auf der ich Werbung gamacht hatte nach einer Überprüfung durch Amazon zugelassen wurde!

Ich würde auch gerne weiterhin mit Amazon arbeiten da es ja kaum alternativen gibt die vorallem auch solch eine Produkpalette anbieten. Aber soll ich jetzt wieder Werbung schalten (und bezahlen) nur damit auch dieser Account wieder gesperrt wird?

Vielleicht liest ja hier jemand von Amazon mit und meldet sich bei mir
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Zumindest ist dieser Tread bei Google Deutschland Platz vier bei der suche nach "Amazon kündigung"

Stefan
 
Hi Stefan

Hast Du denn überhaupt einen Gewerbeschein? Wenn nicht, könnte das der Fehler sein. Du willst Deinen möglichen Fehler ja herausfinden, also wäre es hilfreich, wenn Du uns genauere Infos gibst, damit einiges ausgeschlossen werden kann.

Das mit der Neunanmeldung wird wohl automatisch sein. Das heißt gar nichts.
 
Hi Lynn,

das sagt Amazon zu diesem Thema, ein Gewerbeschein ist also keine zwingende vorraussetzung.
Davon mal ab habe ich meinen Wohnsitz ausserhalb von Europa.

Sehr viel mehr Info's kann ich dir nicht geben, ich habe auf einer Webseite einfach ein Banner von Amazon geschaltet welches ich vorher beim Partnerprogramm generiert habe. Nirgendwo steht bei Amazon geschrieben das ich der Inhaber dieser Werbseite sein muss. Es wird sogar explizit darauf hingewiesen das die Teilnahmebedienungen nicht nur für die bei der Anmeldung angegebene Webseite gilt, sondern für alle Webseiten auf denen ich Werbung mache.

QUOTE Wenn Sie den Antrag für das Programm stellen, gehen wir davon aus, dass Sie diese Voraussetzung erfüllen.
"Gewerblich" sind Sie, wenn:

1. Ihre Firma eine GmbH ist oder
2. Sie ein Gewerbe angemeldet haben oder
3. Sie einen eigenen Server betreiben oder
4. Sie einen eigenen Domain-Namen für Ihre Website haben.
 
Hi Stefan

Wenn Du Dich beim deutschen Amazon-Partnerprogramm angemeldet hast, gilt wahrscheinlich deutsches oder zumindest europäisches Recht. Mit der eigenen Domain ist höchstwahrscheinlich schon die eigene Grund-URL gemeint, womit Du Dich angemeldet hast, und mit weiteren Urls werden so ziemlich sicher auch auf Deine Namen laufende Domains gemeint sein.

Wenn Du derart viel über Amazon verdienst, ist jedoch schon ein Gewerbeschein notwendig, denke ich. Und sicher geht man auch nicht davon aus, dass Du die Banner auf Fremd-Urls laufen lässt. So hat jemand, der keine Partnerschaft mit Amazon einging, den Banner unerlaubt verwendet.

An diesen Punkten könnte der Fehler liegen.

EDIT

Ich hab mal nachgeschaut in den Partner-AGB von Amazon:

Der Partner ist zudem nicht berechtigt,

* für Dritte Transaktionen mit Amazon vorzunehmen oder Dritte dazu zu verleiten
* irgendetwas zu unternehmen, was dazu geeignet ist, Kunden über die Beziehung zwischen dem Partner und Amazon.de zu täuschen oder darüber, auf welcher Website die Transaktionen stattfinden

So, da haben wir Deine Fehler: der Dritte wäre derjenige, den Du beauftragt hast, und die URL-Täuschung wäre die Fremd-Url. Es geht auch sonst in den AGB explizit um die URL des Partners, nicht die von jemand anderem.
 
@Lynn..wieso denn?

nach seinen Aussagen hat er nicht für dritte Transaktionen vorgenommen (meiner Meinung nach wäre dies der Fall, wenn er z.B. selber Bestellungen im Namen einer Drittperson getätigt hätte).

Er hat auch niemanden getäuscht. Der Banner linkt ja auf die Seite von Amazon. Also wurde auch nicht versucht zu täuschen, auf welcher Webseite die Transaktion stattfindet (die Transaktion findet auf der Webseite von Amazon statt, auf der der potentielle Kunde auch landet).

Wie gesagt ... das folgere ich nur aus den Aussagen von FarOut!

Gruss
André
 
Hi Digitalcorner

Die AGB sind weit gefasst, da ist bestimmt beides damit gemeint. Auf alle Fälle jedoch darf niemand Amazon-Banner benutzen, wenn er nicht als Partner bei Amazon angemeldet ist, und das war nunmal der Besitzer der Fremd-Url nicht. Folglich darf man die eigenen Partnerschaft mit Amazon nicht an Dritte übertragen/weitergeben oder auf URLs Dritter ausweiten.

EDIT

Hab wieder in den AGB herumgesucht und gefunden:

Des Weiteren erklärt der Partner, dass er

* den Content nicht verkaufen, weitergeben, unterlizensieren oder übertragen wird

Gute Nacht!
 
Wenn du dich im Recht siehst, verstehe ich eigentlich dein Problem nicht. Setze dich doch einfach mal mit deinem Anwalt zusammen und fordere Amazon auf, den Betrag auszuzahlen
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Hier muss Amazon dann Stellung beziehen, in welchen Punkten der AGB du verstoßen hast. Wenn die das nicht können oder nicht nachweisen können, hast du deine Dienstleistung erbracht und Amazon MUSS dich auszahlen!
 
Hallo Sascha,

ich werde wohl den Vorschlag von PH anwenden und Amazon einfach eine Rechnung stellen. Falls keine Reaktion kommt leite ich dann das Mahnverfahren ein... zumindest muss Amazon dann den Anspruch bestreiten und begründen - oder bezahlen
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@Lynn

der Bezug in den AGB's "Dritte" bezieht sich auf Personen, nicht auf andere Webseiten. Es steht ja auch in den AGB's das diese auch anwendung finden auf Webseiten/Werbung die nicht explizit angemeltet wurden. Eine täuschung fand nie statt da ich nur originalwerbung (Banner) von Amazon eingesetzt habe und diese wurde DIREKT auf Amazon geschaltet, also nie umgeleitet etc.

Zum Theme Gewerbeschein, da zählt immer das Land in dem DU Lebst, du musst legal einem Geschäft nachgehen. Ohne Wohnsitz in Deutschland KANN ich gar kein Gewerbe dort anmelden! Und es steht nirgendwo das das Amazonprogramm nur deutschen in Deutschland offensteht! Und wie gesagt definiert Amazon den Begriff "Gewerblich" etwas anders als das deutsche Gesetz.

Aber davon mal ab, ich will nicht "Rumraten" was ich falsch gemacht haben könnte, ich will von Amazon eine Begrundung weshalb mir gekündigt wurde. Das ist ja wohl das mindeste was man von einem Geschäftspartner erwarten kann!

Stefan
 
Hi Stefan

Ich finde eigentlich schon, dass aus dem Kontext und der Formulierung der Amazon-Partner-AGB klar hervorgeht, dass die Domain, wo die Amazon-Werbung geschaltet wird, Dir gehören muss, denn weshalb sonst musst Du mindestens eine Domain als Vorbedingung haben. Außerdem wird immer wieder explizit von der Domain des Vertragspartners gesprochen. Nur weil sicherheitshalber noch weitere Urls eingeschlossen werden, heißt das nicht, dass diese Urls anderen gehören dürfen.

Aber Du kannst ja einem Anwalt die AGB vorlegen. Er wird sie Dir bestimmt eingehend erklären können, da Amazon diese sicher auch mit juristischer Hilfe erstellt hat. Würde ich auf alle Fälle machen, bevor Du Schwierigkeiten mit Amazon bekommst, denn ich sehe es eher so, dass Du wirklich die AGB nicht eingehalten hast und räume Dir keinerlei Chancen ein, was die Mahnung etc. betrifft.
 
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