Amazon kündigt Partnerprogramm

Wäre mir das passiert, hätte ich mich als erstes ans Telefon gehängt und bei Amazon angerufen.
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QUOTE (FarOut @ Do 29.05.2008, 00:38) Hi Lynn,

das sagt Amazon zu diesem Thema, ein Gewerbeschein ist also keine zwingende vorraussetzung.
Davon mal ab habe ich meinen Wohnsitz ausserhalb von Europa.

Sehr viel mehr Info's kann ich dir nicht geben, ich habe auf einer Webseite einfach ein Banner von Amazon geschaltet welches ich vorher beim Partnerprogramm generiert habe. Nirgendwo steht bei Amazon geschrieben das ich der Inhaber dieser Werbseite sein muss. Es wird sogar explizit darauf hingewiesen das die Teilnahmebedienungen nicht nur für die bei der Anmeldung angegebene Webseite gilt, sondern für alle Webseiten auf denen ich Werbung mache.


QUOTE Wenn Sie den Antrag für das Programm stellen, gehen wir davon aus, dass Sie diese Voraussetzung erfüllen.
"Gewerblich" sind Sie, wenn:

1. Ihre Firma eine GmbH ist oder
2. Sie ein Gewerbe angemeldet haben oder
3. Sie einen eigenen Server betreiben oder
4. Sie einen eigenen Domain-Namen für Ihre Website haben.


Hmm. ...

....
Aus Gründen der Buchpreisbindung können wir nur mit gewerblichen Partnern im Rahmen des Amazon.de Partnerprogramms zusammenarbeiten.

Wenn Sie den Antrag für das Programm stellen, gehen wir davon aus, dass Sie diese Voraussetzung erfüllen.
"Gewerblich" sind Sie, wenn:

1. Ihre Firma eine GmbH ist oder
2. Sie ein Gewerbe angemeldet haben oder
3. Sie einen eigenen Server betreiben oder
4. Sie einen eigenen Domain-Namen für Ihre Website haben.

Die andere Möglichkeit ist, uns eine Kopie Ihrer Gewerbeanmeldung oder Ihres Gewerbescheins zu faxen. Wenn Sie dies machen, bitte unbedingt Ihre Partner-ID auf dem Fax deutlich schreiben. Bitte ausschließlich an diese Faxnummer faxen:
aus Deutschland: 08 00-2 82 40 00 (kostenlos)
alle anderen Länder: +49-941-78 87 81 11 (kostenpflichtig)
.....

§14 Vertragsdauer/Kündigung

Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann jederzeit mit einer Frist von sieben Tagen ordentlich gekündigt werden. Eine außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ist zulässig. Wichtige Gründe sind zum Beispiel:

* nichtgewerblicher Betrieb der Website des Partners

.....

Vielleicht war es sowas?
 
Hi zusammen

Amazon hat sich gegen rechtliche Ansprüche abgesichert in den AGB:

QUOTE Falls wir nach unserem Ermessen zu der Auffassung kommen, dass der Partner eine der vorgenannten Handlung unternommen hat oder dem zuvorgenannten Verlangen nach Ausschluss Geschützter Begriffe nicht unverzüglich Folge geleistet hat, sind wir berechtigt, jegliche Werbekostenerstattung einzubehalten und den Vertrag außerordentlich fristlos zu kündigen, unbeschadet sonstiger rechtlicher Folgen.


Und hier wird die Website sogar vertragsgegenständlich genannt. Es geht also mehr darum, alle allfälligen Änderungen einzuschließen und nicht um Websites, die nicht dem Vertragspartner selbst gehören:


QUOTE 3. Eine Änderung der URL-Adresse der vertragsgegenständlichen Website des Partners beinhaltet keine Änderung dieses Vertrages und lässt seine Rechte und Pflichten nach diesem Vertrag unberührt.
 
QUOTE (SirHuckleberry @ Do 29.05.2008, 21:02) Wäre mir das passiert, hätte ich mich als erstes ans Telefon gehängt und bei Amazon angerufen.
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Hast Du bei denen einen Ansprechpartner? Ich finde das Amazon-PP aus technischer Sicht super, international gibts auch Support, aber der Deutsche Support hatte mir auf eine Frage glaube ich nicht mal geantwortet. Ist aber schon ein Weilchen her.
 
@SirHuckleberry

Die Buchpreisbindung wurde eingehalten, da ich ja nur DIREKT Kunden von meiner Werbung auf Amazon geleitet (und nicht UMgeleitet) habe, ohne Rabatte oder sonstige weitere Versprechungen!

Amazon sagt:
QUOTE Die andere Möglichkeit


und nicht die EINZIGE Möglichkeit!

Hast du eine Telefonnummer gefunden, ich nicht! Und da ich im Ausland lebe kann ich auch keine 0180/0190 etc. Nummer anrufen...

@Lynn

QUOTE Falls wir nach unserem Ermessen zu der Auffassung kommen, dass der Partner eine der vorgenannten Handlung unternommen hat oder dem zuvorgenannten Verlangen nach Ausschluss Geschützter Begriffe nicht unverzüglich Folge geleistet hat, sind wir berechtigt, jegliche Werbekostenerstattung einzubehalten und den Vertrag außerordentlich fristlos zu kündigen, unbeschadet sonstiger rechtlicher Folgen.


Ohne den Grund zu nennen?


QUOTE Eine Änderung der URL-Adresse der vertragsgegenständlichen Website des Partners beinhaltet keine Änderung dieses Vertrages und lässt seine Rechte und Pflichten nach diesem Vertrag unberührt.



QUOTE Und hier wird die Website sogar vertragsgegenständlich genannt.

Und warum haben sie mir dann jetzt die Webseite auf der ich Werbung genacht habe (die aber nicht mir gehört) jetzt GENIMGT?

Und WARUM kann mir Amazon keine Grund nennen WARUM ich gespert wurde?
Ich WOLLTE und WILL nicht darüber diskutieren WARUM Amazon mich gesperrt hat, ich WILL wissen WIE ich Amzon dazu bringen kann mir die GRÜNDE zu nennen die zu meiner Sperrung gefüht haben und WISSEN ob andere Personen ähnliche ERFAHRUNGEN gamacht haben! WIE soll ich sonst ähnliche probleme VERMEIDEN?
Oder Lynn, gibst du mir eine GARANTIE wenn ich ALLE deine RATSCHLÄGE befolge das DU mir meine Ausfälle BEZAHLST wenn Amazon mich wieder Sperrt? Kann ich gerne machen
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Stefan
 
Ich denke, das Verhalten von amazon ist schon sehr befremdlich. QUOTE Eine außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ist zulässig.
In den AGB steht nicht, ob und wie eine solche außerordenliche Kündigung begründet werden muss.

Zwingen, die Gründe zu nennen, könntest Du sie nur, indem Du auf rechtlichem Wege versuchst, die Kündigung überprüfen zu lassen. Das wird teuer und kostet nicht nur Zeit und Geld, sondern auch Nerven.

Tut mir leid für Dich. Ich glaube nicht, dass es da eine Chance gibt, es sei denn, Du suchst den persönlichen, telefonischen Kontakt. Oder schreibe - äußerst höflich ! - einen Brief an die Geschäftsleitung mit der Bitte um Klärung des Sachverhalts.

Mehr ist wohl nicht drin.
 
Hallo zusammen
Hi Stefan

Ich denke, das ist Dein Hauptfehler: Du willst in großem Stil mit Amazon Geld verdienen, aber gerade das wird in den Amazon-AGB immer wieder als unzulässig bezeichnet. Alles, was dazu führt, Deinen Gewinn künstlich in die Höhe zu treiben, ist unzulässig. Deshalb auch all diese Regeln.

Die Zulassung der Site, welche Dir nicht gehört, kann x-Ursachen haben, andere Supporter, andere Anmeldeperson, Systemautomatismus etc., bestätigt jedoch in keiner Weise Deine Theorie. Außerdem haben sie ja geschrieben, dass Du Dich neu anmelden darfst. Unter welchem Namen wurde denn diese andere Site nun angemeldet, unter Deinem? Wenn nicht, werden sie keinen Zusammenhang zu Dir erkennen, sind doch auch immer wieder andere Supportmitarbeiter.

Ich denke, Amazon hat X solcher Fälle zu bearbeiten und greift deshalb zu solchen Standard-Antworten und will da wohl nicht mehr Aufwand betreiben. Eine Rechtfertigungspflicht besteht nicht, steht auch nirgendwo in den AGB, im Gegenteil, da sichern sie sich durch "ihr Ermessen" sogar rechtlich ab.

Memoriams Ratschlag finde ich denn auch am Sinnvollsten: Frage besonders höflich nach, vielleicht hast Du Glück und jemand antwortet Dir.

Ansonsten kannst Du ja über eine Drittperson nachfragen lassen, was durch die AGB genau erlaubt ist und was nicht und gezielt Fragen stellen lassen, denn ich könnte mir gut vorstellen, dass Amazon aus rechtlichen Gründen keine weitere Auskunft erteilt und sich da gar nicht erst in ein Hick-Hack einlassen will.
 
Sicherlich haben sie keine Pflichten den Grund zu nennen, steht klar und deutlich in den AGB's. Ich finde es aber dann bedenklich, wenn es um eine grössere Auszahlung geht, die im Raum steht. Ueber 2000 Euronen sind ja nicht unbedingt ein Klacks. Schon deshalb würde ich mal freundlichst an die Geschäftsleitung treten. Wer garantiert denn, dass da nicht irgend ein Supportmitarbeiter das Geld einsackt? Ich will hier auf keinen Fall jemanden beschuldigen oder gross Verdächtigungen anstellen. Aber im Bereich des Möglichen liegt es allemal.

Es muss ja irgendeine Kontrollstelle geben, die dem Support vorgesetzt ist.
 
Zur Telefonnummer. Ich war vor 7 Jahren auch mal eine Zeit Amazon-Partner. Wegen einer Frage zu einer Vergütung habe ich damals dort angerufen und sofort Antwort erhalten.
Daher bin ich jetzt davon ausgegangen, dass es immer noch telefonischen Support gibt. Sollten die das denn eingestellt haben??
 
QUOTE (Martin J @ Fr 30.05.2008, 08:04) Ich finde das Amazon-PP aus technischer Sicht super ...

Das klingt so als würdest Du Dich damit auskennen, kann man irgendwie ein genaueres Tracking als nur Anzahl der Klicks & Bestellungen bekommen, jetzt mal abgesehen von den lächerlichen 100 Tracking IDs die man von Hand erstellen kann. Ich hatte mich auch mal an den Support gewandt und gefragt ob man mithilfe der Webservices ein besseres Tracking hinbekommt, aber die Antwort war ähnlich aussagekräftig wie die von FarOut.
 
QUOTE (Tim Blog @ Mo 2.06.2008, 15:56) kann man irgendwie ein genaueres Tracking als nur Anzahl der Klicks & Bestellungen bekommen, jetzt mal abgesehen von den lächerlichen 100 Tracking IDs die man von Hand erstellen kann.


Welche Daten fehlen dir denn?

Du kannst mit einem externen Script oder plugin mit einer go.php die klicks auf alle deine individuellen einzeltietel links ohne individueller tracking ID tracken. Eine genaue CR bekommst du aber nur über eigene tracking IDs, sonst kann man sich nur grob an den einzelnen artikeln der "Bestellte Artikel über Einzeltitellinks
" / "Artikel ohne Bestellung" orientieren.

Soweit ich weiß bietet der AWS keine besseren träcking Möglichkeiten.
 
Standard prozedur eigentlich

wenn man die agb liest steht es oft in etwa so da : wenn man innerhalb kurzer zeit ungewönlich gute umsätze erzielt wird der account gesperrt bzw.gelöscht
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von gleicher erfahrung aber mit google ad sense habe ich auch gelesen
 
QUOTE (Tim Blog @ Mo 2.06.2008, 15:56) kann man irgendwie ein genaueres Tracking als nur Anzahl der Klicks & Bestellungen bekommen, jetzt mal abgesehen von den lächerlichen 100 Tracking IDs die man von Hand erstellen kann.

hk hat grundsätzlich recht. Du könntest alles, einschl. eines eigenen Warenkorbs mittels AWS in Deinem Projekt/auf Deinen Seiten halten und nach belieben Tracken. Macht aber keinen Sinn mehr, da Amazon mittlerweile im Bestellprozess eine hässliche Zwischenseite einblendet und Dir dadurch kaufwillige Besucher abspringen. Kannst Dir also die Arbeit sparen, leider
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QUOTE (FarOut @ Mi 28.05.2008, 22:26)es hat ca. 2 Wochen gedauert (180.000 Klicks) Die Werbung wurde in diesem Zeitraum ca. 1Mio mal gesehen und generierte über 1900 Bestelltungen.

Eine Mio Mal gesehen und knapp 200K klicks ist eine Klickrate von 20%!?
 
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