Deutsche Abmahnung in der Schweiz

Danke für eure Nachrichten,
aber weiss hier jemand wie der genaue Sachverhalt in solchen Angelegenheiten ist? Was könnte dieser Anwalt denn nun als nächstes machen?
Ich habe ja den ersten Antworttermin verstreichen lassen und dann kam diese Woche eine erneute Aufforderung diese Unterlassungserklärung und weiter Auskünfte zu erbringen , mit einem neuen Termin. Also ein Versehen, dass da was in die Schweiz ging, kann es nicht sein.
 
QUOTE (blackshark @ Fr 17.04.2009, 07:07) Danke für eure Nachrichten,
aber weiss hier jemand wie der genaue Sachverhalt in solchen Angelegenheiten ist? Was könnte dieser Anwalt denn nun als nächstes machen?
Ich habe ja den ersten Antworttermin verstreichen lassen und dann kam diese Woche eine erneute Aufforderung diese Unterlassungserklärung und weiter Auskünfte zu erbringen , mit einem neuen Termin. Also ein Versehen, dass da was in die Schweiz ging, kann es nicht sein.

wie oben schon erwähnt - muss der typ nun einen schweizer anwalt finden und dich dann hier verklagen. solange du keinen eingeschriebenen brief aus ch erhälst kannst ruhig abwarten.
erst dann musst du aktiv werden.

achja bisher kanns immernoch automatische serienbrief sein.
 
QUOTE (Eric-Oliver Mächler @ Fr 17.04.2009, 08:11)wie oben schon erwähnt - muss der typ nun einen schweizer anwalt finden und dich dann hier verklagen. solange du keinen eingeschriebenen brief aus ch erhälst kannst ruhig abwarten.

Was irgendwie bei einem weltweiten Unternehmen - Map24 gehört zu NavTeq, da werden Deutschland, Österreich und die Schweiz von der deutschen Niederlassung (siehe NAVTEQ: Office Locations) - nicht allzu schwer sein dürfte.


Es geht hier nicht um irgendwelche kruden Webseiten, die mit 'kostenlos' werben und dann 90 Euro Jahresgebühr wollen.

Sondern um eine Entwicklung, daß weltweit tätige Firmen manche Dinge weltweit verfolgen.

Vor einiger Zeit gab es mal ein Urteil gegen eine dieser großen Upload-Portale - da hatte IBM geklagt, weil über das Portal Software illegal ausgetauscht wurde.


Da hier die deutsche Niederlassung agiert, ist - vor einer Klage - eine Abmahnung die durchaus sinnvollere Lösung. Genauer gesagt: Nach deutschem Recht ist die Firma sogar verpflichtet, zunächst eine Abmahnung zuzuschicken, um ein Gerichtsurteil und die damit höheren Kosten zu vermeiden.

Siehe das Zitat hier - die Möglichkeit, den Konflikt vorgerichtlich beizulegen, ist ein relativ hoch angesiedeltes Gut.
 
@blackshark

Wenn Du kein Geld für einen normalen Anwalt ausgeben willst und nicht schon eine Rechtsversicherung hast, kannst Du auch erstmal zu einer kostenlosen Rechtsauskunft. Da bekommst Du für etwa 20 Fr. eine Auskunftszeit von ca. 20 Minuten. Das kann fürs Erste ganz hilfreich sein, wenn Du Deine Fragen gut vorbereitest und diese 20 Minuten den Anwalt damit vollballerst.
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Und hier noch ein Forum zu Rechtsfragen im Internet. Die dürfen Dir zwar auch nicht direkt Rechtsauskunft geben wie wir hier, aber sie wissen schon einiges.
 
Angenommen mein Freund der deutsche Anwalt zieht es nun wirklich weiter und ein Anwalt hier in der Schweiz übernimmt diesen Fall. Wie geht es dann weiter? Der kann mir ja dann gar keine Abmahnung schicken, da es sowas ja hier in der Schweiz nicht gibt. Was würde also dann abgehen?

Sorry für die blöde Fragerei, aber in solchen Sachen kenne ich mich überhaupt nicht aus.
Ich weiss gar nicht, was ich jetzt machen soll. Habe schon eine modifizierte Unterlassungserklärung vom Netz geholt, weiss aber nicht ob ich sie schicken soll.
 
Bist Du denn sicher, dass dieser Anwalt überhaupt von Map24 bzw. NavTeq beauftragt wurde? Es ist nämlich so, dass diese Abmahnanwälte z. B. Freeware verkaufen und selbst Dreck am Stecken haben. Deshalb würde ich erstmal klären, was das genau für ein Anwalt ist. Außerdem ist er in der Beweispflicht. Verlange mal konkrete Beweise und wer Dich da genau abmahnt. Und setz den Namen des Abmahnanwalts in die Suchmaschinen und schau, ob er nicht schon strafrechtliche Probleme hat bzw. es noch andere Opfer gibt.
 
Habe ich natürlich auch schon gemacht. Aber sehr viel habe ich nicht gefunden, ausser, dass es eine sehr grosse Anwaltskanzlei sein muss.

Graf von Westphalen
Marcus Andresen
Ulmenstraße 23·25
60325 Frankfurt am Main


 
Habe ich auch schon gemacht. Habe mit ihr gesprochen und die Frau hat mir gesagt, dass sie der Kanzlei einen formlosen Brief geschrieben und in diesem auf unwissend gemacht hat. Seither habe sie nichts mehr gehört.
 
Klingt doch gut, am besten auch auf unwissend machen. Außerdem kommt mir dieses Graf bekannt vor, gibt doch schon einen anderen Abmahnanwalt, der Graf sein soll, der kam mit dem Gesetz in Konflikt. Steht irgendwo bei Wikipedia etwas darüber und auch bei Heise. Der war auch im Gefängnis, so weit ich mich entsinne.
 
QUOTE (Lynn @ Fr 17.04.2009, 09:14)und nicht schon eine Rechtsversicherung hast

Ich bezweifele, daß irgendeine Rechtsschutzversicherung bereit ist, bei einer Urheberrechtsverletzung zu bezahlen.


QUOTE (blackshark @ Fr 17.04.2009, 12:14)Angenommen mein Freund der deutsche Anwalt zieht es nun wirklich weiter und ein Anwalt hier in der Schweiz übernimmt diesen Fall. Wie geht es dann weiter? Der kann mir ja dann gar keine Abmahnung schicken, da es sowas ja hier in der Schweiz nicht gibt.


Er kann direkt Klage einreichen. Das Kostenrisiko ist bei einer hinreichend großen Firma für diese vernachlässigbar - und gibt es ein erstes Urteil, dann kann auf dieses verwiesen werden. Insofern können große / weltweite Firmen durchaus ein Interesse daran haben, bestimmte Dinge mal durchzuziehen. Ob Du dir ein solches Verfahren leisten kannst bzw. ob das unbedingt an dir ausprobiert werden muß, mußt Du selbst wissen bzw. entscheiden.


QUOTE (Lynn @ Fr 17.04.2009, 12:21)Bist Du denn sicher, dass dieser Anwalt überhaupt von Map24 bzw. NavTeq beauftragt wurde?


Das ist allerdings entscheidend.

Es gibt Leute, die arbeiten 'auf eigene Rechnung', die würden damit bei einem Widerspruch und einer Verhandlung nicht durchkommen. Hat die Kanzlei aber tatsächlich eine Vollmacht (ist also kein Trittbrettfahrer), dann sieht das schon anders aus.


PS: Mit von Grafenreuth hat das nichts zu tun, der ist auch Freiherr.
PPS: Google hat doch die neue Vorschlagsliste. Gibt man dort 'Freiherr' ein, dann wird sofort vG angezeigt.
 
QUOTE (Lynn @ Fr 17.04.2009, 15:15) Klingt doch gut, am besten auch auf unwissend machen. Außerdem kommt mir dieses Graf bekannt vor, gibt doch schon einen anderen Abmahnanwalt, der Graf sein soll, der kam mit dem Gesetz in Konflikt. Steht irgendwo bei Wikipedia etwas darüber und auch bei Heise. Der war auch im Gefängnis, so weit ich mich entsinne.

http://de.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCnter_F...von_Gravenreuth
 
Dieses "Graf von Westphalen" klingt ebenso unseriös wie der Freiherr von Gravenreuth. So weit ich informiert bin, darf man sich diesen Titel nicht einfach so anhängen. Allein schon diese Bezeichnung der Kanzlei riecht unseriös, wenn ihr mich fragt. Bei Wikipedia steht bei Graf von Westphalen nichts von dieser Kanzlei.

Ich würde mal den jetzigen Grafen von Westphalen anrufen und fragen, was er davon hält.
 
Ich hab noch etwas geschmökert: Die Kanzlei basiert auf Friedrich Graf von Westphalen. Jetzt müsste man seine Biografie nachprüfen, dann wüsste man, ob die Kanzlei wirklich so anerkannt ist, wie sie sich selbst beschreibt.


EDIT

So, ich hab noch etwas weitergeschmökert und muss sagen, dass diese Kanzlei sehr glaubhaft wirkt. Man könnte auf alle Fälle ihre vielen konkreten Angaben nachprüfen, um ganz sicher zu gehen. Doch gibt es einfach zu wenige Opfer, um hier von einem typischen Abzocker auszugehen. Auch bei einem Trittbrettfahrer, der unter dem Namen der Kanzlei eine Abzocke versuchte, müssten irgendwelche Posts im Net zu finden sein. Diese Kanzlei scheint wirklich sauber zu sein oder dann haben sie sehr viel Einfluss.
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Na ja, ein Trost ist sicher, dass bei der Pizzeria nichts geschah, obwohl dort ein Exempel billiger käme. In der Schweiz käme es viel teurer durch die zusätzlichen Schweizer Anwälte. Ist also unwahrscheinlich, dass hier geklagt wird, sonst hätten sie es gleich getan, weil eine Abmahnung eh nicht rechtsgültig ist in der Schweiz. Ein Zugeständnis könnte allerdings dann genug Beweis sein, um danach die Anklage einzuleiten.

Ich würde eine Rechtsberatung aufsuchen. Die müssten eine solch große Kanzlei auch kennen.
 
Salve
Obwohl schon so oft geschrieben... Vergiss die Abmahnung einfach. Der Herr Anwalt soll sich nach Schweizer Recht richten und nicht nach deutschem. WENN dann etwas kommt, kannst Du noch immer reagieren. Das was wäre wenn nützt nichts und bringt nichts.

Gruss
Christian

ps. ich machs auch so.. und glaub mir, mein Blog zieht die lieben Anwälte an. Auch ganz seriöse Anwälte. Sozusagen
wink.gif


Christian
 
Ok. Ich glaube ich werde jetzt auch erst einmal die Füsse still halten.

Ich finde es einfach komisch, dass er nach verstreichen der ersten Frist nichts unternommen hat. Das hätte er ja eigentlich schon machen können. Aber er hat mir noch einen Aufschub gegeben und einen neuen Termin für die Unterlassungserklärung gegeben. Wieso hat er sowas gemacht?


 
QUOTE (blackshark @ Sa 18.04.2009, 12:07) Ok. Ich glaube ich werde jetzt auch erst einmal die Füsse still halten.

Ich finde es einfach komisch, dass er nach verstreichen der ersten Frist nichts unternommen hat. Das hätte er ja eigentlich schon machen können. Aber er hat mir noch einen Aufschub gegeben und einen neuen Termin für die Unterlassungserklärung gegeben. Wieso hat er sowas gemacht?

weil er von dir gerne eine unterlassungserklärung hätte, die er wohl nicht bekommt ;-)

mfg ric
 
Hallo!

Ich kenne mich mit dem Thema nicht besonders gut aus, so kann ich auch nicht viel empfehlen..
Aber ich wollte euch etwas fragen. Immer wenn ich so etwas lese frage ich mich - was hat der Anwalt in diesem Fall mit Map24 zu tun?

Ich lese immer wieder, man wurde für das und dies abgemahnt, aber was ist die Grundlage? Ok, ich könnte mir vorstellen, ich machte ein Foto, jemand kopiert es und platziert auf seiner Website. Ich beauftrage einen Anwalt, er mahnt ab.
Aber ich kann überhaupt nicht verstehen wie ein Anwalt ohne von jemandem beauftragt zu werden abmahnen will? In diesem Fall will doch er die Kohle kassieren, nicht Map24, oder?
Kann ein Anwalt jeden abmahnen?

Ich meine wenn ich jetzt z.B. das Logo von Ayom ganz böse klaue
wink.gif
und bei Ebay verkaufen will - kann mich ein Anwalt abmahnen ohne vorher Ayom zu fragen ? Wenn ja, aus welchem Grund?

PS.
http://www.shopbetreiber-blog.de/2009/04/0...ch-abmahnungen/
 
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