Deutsche Abmahnung in der Schweiz

QUOTE (VoinG @ So 19.04.2009, 16:13) Hallo!

Ich kenne mich mit dem Thema nicht besonders gut aus, so kann ich auch nicht viel empfehlen..
Aber ich wollte euch etwas fragen. Immer wenn ich so etwas lese frage ich mich - was hat der Anwalt in diesem Fall mit Map24 zu tun?

Ich lese immer wieder, man wurde für das und dies abgemahnt, aber was ist die Grundlage? Ok, ich könnte mir vorstellen, ich machte ein Foto, jemand kopiert es und platziert auf seiner Website. Ich beauftrage einen Anwalt, er mahnt ab.
Aber ich kann überhaupt nicht verstehen wie ein Anwalt ohne von jemandem beauftragt zu werden abmahnen will? In diesem Fall will doch er die Kohle kassieren, nicht Map24, oder?
Kann ein Anwalt jeden abmahnen?

Ich meine wenn ich jetzt z.B. das Logo von Ayom ganz böse klaue
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und bei Ebay verkaufen will - kann mich ein Anwalt abmahnen ohne vorher Ayom zu fragen ? Wenn ja, aus welchem Grund?

PS.
http://www.shopbetreiber-blog.de/2009/04/0...ch-abmahnungen/

Passend dazu habe ich vor einigen Tagen was im Fernsehen gesehen. Demnach kann ein Anwalt nicht einfach abmahnen. Dazu braucht er den Auftrag vom Konkurrenten bzw. dem Geschädigten.

 
Hi,

glaube kaum, aber vielleicht steckt "Blackshark" inzwischen schon in der Knast...
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- just a kidding!
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QUOTE (essek2000 @ Do 15.10.2009, 13:22)
QUOTE (VoinG @ So 19.04.2009, 16:13)
Passend dazu habe ich vor einigen Tagen was im Fernsehen gesehen. Demnach kann ein Anwalt nicht einfach abmahnen. Dazu braucht er den Auftrag vom Konkurrenten bzw. dem Geschädigten.



Den Auftrag wird er haben. In meiner einzigen Abmahnung, habe ich die Unterlassungserklärung unterschrieben, den Streitwert durchgestrichen und arg reduziert, den Part mit der Kostenübernahme durchgestrichen (alles auf Anraten meines RAs) und nie wieder was davon gehört. Aber die Schweiz ist doch eine Insel der Seligen, was Abmahnungen betrifft. Das ist wieder mal die deutsche Seuche. Aber grenzüberschreitend klagen passiert halt nicht sooo häufig.
Ich hatte mal einen schweizer Kunden, der wollte aber mich unbedingt verklagen, kam nie mehr was.
 
Hallo Zusammen

Nein, ich bin nicht im Knast, obwohl die Sache sich dann doch noch zugespitz hatte.

Das Problem lag daran, dass diese Internetseite von meiner Frau, eine Geschäftsseite ist. Irgendwie wurde mir die ganze Sache dann doch etwas mulmig. Ich kontaktierte dann doch lieber mal die Rechtsauskunft. Lange Rede kurzer Sinn. Das Hauptproblem bestand darin, dass ich nach dem ersten Brief den Kartenausschnitt sofort entfernt habe, welches als Schuldeingeständnis angesehen wird. Der Anwalt hat dann eine neue Unterlassungserklärung aufgesetzt und den geforderten Betrag des deutschen Anwalts (ca. 1000 Fr.) auf 300.- runtergesetzt, welches er dann auch akzeptierte.

Verklagen hätte er uns übrigens auch hier in der Schweiz können, da das Unternehmen ein internationales ist.

Ich würde jedem raten, einen Anwalt zu nehmen oder ganz sicher aber wenigstens eine Rechtsauskunft.

Servus
 
Nachtrag für alle, die in Zukunft auf dieses Forum/diesen Beitrag stossen:

Nokia stellt sich auf den Standpunkt, NAVTEQ sei ein eigenständiges Unternehmen und für seine rechtlichen Schritte selbst verantwortlich. Das mag ja so stimmen, doch könnte sich das auch wieder ändern, sollte hierzu ein mediales Interesse entstehen. Und zum Glück gibt es ja noch das iPhone!

Ausserdem interessant ist dieses Urteil:
http://www.jurablogs.com/de/olg-schleswig-...tplan-abmahnung

--glessing
 
Ich behaupte jetzt einmal frech, dass jeder Anwalt der in die Schweiz eine Abmahnung versendet das Rechtssystem der Schweiz nicht verstanden hat.
Es ist mir kein Präzedenzfall bekannt, bei dem auf Grund einer Abmahnung dadurch rechtliche Konsequenzen (z.B. via LugÜ...) eingetretten sind.

Zu folgendem Vorgehen rate ich: Prüfen, reagieren (z.B. Inhalt entfernen), nichts weiter unternehmen

Es gibt natürlich die bekannten Fälle wie Gettyimages und Co. aber selbst da wurden nur einige wenige rausgepickt zur Abschreckung. Das Risiko, dass Jemand bei solchen Beträgen vor Gericht geht ist gering, ein Gerichtsverfahren lohnt sich in der Schweiz im Vergleich zu Deutschland bei solchen Dingen kaum, da die Kosten um einen solchen Rechtsstreit zu führen niemals kostendeckend für die geschädigte Partei sein können (meine Meinung).
 
QUOTE (blackshark @ Do 29.10.2009, 15:54) Ich würde jedem raten, einen Anwalt zu nehmen oder ganz sicher aber wenigstens eine Rechtsauskunft.



das ist auf jeden Fall der beste Rat in einer solche Situation. Nichts gegen Ratschläge aus dem Forum hier aber eine fundierte Rechtsauskunft können sie in der Regel nicht ersetzen.
 
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