Ist lebensprognose.com Abzocke?

Gut, nach der ersten Entrüstung stelt sich mir hier wohl als größtes Problem das ich keinerlei Ahnung von der Rechtslage in der Schweiz habe bzw. die dortigen Anlaufstellen nicht kenne.

Ich denke das werde ich mich erstmal schlau machen müssen.
Die screenshots der deutschen Version habe ich gestern schon gesichert.

Aber danke schonmal für die Hinweise die ihr mir gegeben habt. Ich denke da kann ich schonmal nach haken.
 
Es wurde übrigens schon im TV und vielen Zeitungen über die Firma berichtet! z.B. bizz, sat.1, heute-zeitung, 20. minuten, etc. ausserdem wurden verfahren wegen betrugs eingeleitet, tausende beschwerden sind bei der polizei und verbaucherschutz-stellen eingegangen, etc. etc.

das ganze ist ein alter hut... ich denke da wird schon was passieren

sich nur über so etwas zu informieren ist zeitverschwendung, einfach nicht zahlen...

es gab letzthin übrigens grad ein urteil dazu, versteckte preisangaben in den AGB sind ungültig!

Sorry wegen den fehlenden Quellenangaben, ... ich hab bei ayom schon genug über das thema geschrieben in diversen threads....
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Hier noch eine kleine Zusammenfassung meiner Beiträge über Xentria AG / Internet Service AG (Leider wurden einige meiner Beiträge gelöscht, aber hier findest du vielleicht trotzdem Infos):

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Die Deutschen Behörden haben Ermittlungen gegen die Xentria AG / Internet Service AG aufgenommen. Ich nehme an, dass die Strafverfolger wegen Betrugs ermitteln...

Mehr Informationen findet ihr in der 20 Minuten von heute, 9. Oktober 2006. Vielleicht hat sie jemand zur Hand, vielleicht habe ich etwas falsch in Erinnerung (Korrigiert mich, wenn nötig).
siehe auch: http://www.20min.ch/news/luzern/story/20493449




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Als Täuschung und Betrug gegenüber dem Konsumenten gelten insbesondere:

* Unrichtige Informationen an die Konsumenten
* Aggressive Verkaufsmethoden
* Irreführende Werbung
* Wettbewerbe und Gewinnversprechen mit unrealen Gewinnchancen.

(admin.ch)




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Der Vertrag ist ungültig, siehe:

http://www.verbraucherzentrale-nrw.de/UNIQ...ink202032A.html




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Das wird sicher nicht passieren. Der Mann ist als Internet-Betrüger bekannt (!) und hat diverse Projekte laufen, welche die Kunden absichtich täuschen und einschüchtern wollen. Und eine falsche Altersangabe im Internet wird sicher nicht als Betrugsdelikt angesehen.

Wie schon im anderen Thread zu dem Thema geschrieben: >Der offenbare Missbrauch eines Rechtes findet keinen Rechtsschutz.

Anderer Thread: http://www.ayom.com/topic-12732-st-20.html




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Nein. Diese Briefe haben 10'000 Menschen bekommen, vielleicht auch weniger. Aber Fakt ist, dass es noch zu keinem einzigem Strafverfahren gegen einen Xentria-Kunden gekommen ist. (d.H. es ist nicht bekannt das es jemals so ein verfahren gegeben hat).

Xentira wird dich nicht anklagen, da so ein Verfahren mehrere tausend Euro Kostet (Zeitaufwand, etc.).

Und Geld bekommen sie dadurch nicht, weil:
a) Der Vertrag ist ungültig -> sie bekommen kein Geld.
b) Durch ein Strafrechtliches Verfahren werden sie (praktisch) keine Entschädigung bekommen.





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Ja du kannst ja zusammen mit den anderen Xentria-Kunden ein jährliches Höhenfeuer machen wo ihr die Drohbriefe verbrennt .

 
Gut, das Thema war bisher komplett an mir vorbei gegangen...

Ich sollte mir vieleicht doch mal wieder einen Fernseher zulegen...
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Gut, das Thema war bisher komplett an mir vorbei gegangen...

Ich sollte mir vieleicht doch mal wieder einen Fernseher zulegen...


Es lässt sich auch ohne Fernseher gut leben. Ist ja schlimm wie viel Lebenszeit einige Leute vor dem Fernseher verbringen. Wenn man 3 Stunden pro Tag fern sieht sind das auf ein 80 jähriges Leben ... 10 Jahre TV schaun
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.

Ich habe auch kein TV und ich finds gut.. obwohl ich bin ja so viel im Internet, was ja auch nicht viel besser ist!
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QUOTE Absichtliche Täuschung ist kein Delikt

Dies Aussage ist - zum Glück - nicht richtig.

Schon im Schweizer Obligationsrecht - als Teil des Zivilgesetzbuches (in D: Bürgerliches Gesetzbuch, sprich BGB) in etwa dem deutschen Vertragsrecht vergleichbar - ist hier zunächst die zivilrechtliche Regelung.

Im Artikel 28 heisst es hier:

II. Absichtliche Täuschung

1 Ist ein Vertragschliessender durch absichtliche Täuschung seitens des andern zu dem Vertragsabschlusse verleitet worden, so ist der Vertrag für ihn auch dann nicht verbindlich, wenn der erregte Irrtum kein wesentlicher war.

2 Die von einem Dritten verübte absichtliche Täuschung hindert die Verbindlichkeit für den Getäuschten nur, wenn der andere zur Zeit des Vertragsabschlusses die Täuschung gekannt hat oder hätte kennen sollen.

Das Strafrecht - und hier in erster Linie Art. 146 StGB (Betrug) - kommt hier gemäss herrschender Meinung, sprich einschlägiger Gerichtsurteile sowie Kommentierungen - recht schnell zum Zuge.

Hier heisst es in Art 146 STGB:

1 Wer in der Absicht, sich oder einen andern unrechtmässig zu bereichern, jemanden durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen arglistig irreführt oder ihn in einem Irrtum arglistig bestärkt und so den Irrenden zu einem Verhalten bestimmt, wodurch dieser sich selbst oder einen andern am Vermögen schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

2 Handelt der Täter gewerbsmässig, so wird er mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe nicht unter 90 Tagessätzen bestraft.

Darüber hinaus besitzen alle Schweizer Kantone ohne weiteres die Befugnis hier im Einzelfall die strafrechtliche Relevanz von absichtlichen Täuschungen festzustellen - sprich Täuschungstatbestände, die wegen Fehlens eines Tatbestandselements zunächste einmal nicht unter das StGB fallen, aus Gründen der öffentlichen Ordnung zu bestrafen.
 
QUOTE (TSc @ Mo 26.2.2007, 22:16) Gut, das Thema war bisher komplett an mir vorbei gegangen...

Ich sollte mir vieleicht doch mal wieder einen Fernseher zulegen...
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Naja ob es denn umbedingt ein Fernseher sein muss
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ich glaube etwas misstrauen würde schon genügen, sicher ist es keine wirklich repräsentative Umfrage da mein Sohn mit dem Internet Businnes aufgewachsen ist aber ich habe eben diese Webseite eben meinem Sohn mit 14 Jahren gezeigt und Ihn gefragt ob er das machen würde.

Da gab es nur die klare Aussage "Ne das ist doch Abzocke" und genau das ist das Problem, vielen Jugendlichen wird einfach nicht erklärt welche Gefahren im Internet lauern und die meisten glauben doch wirklich wenn sie auf einer Seite was kaufen und es nicht bezahlen wollen findet sie keiner bzw. sind von der Aufmachung der Seite so geblendet das sie alles glauben.

Also: Klärt Eure Kinder auf
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und sorgt für ein gesundes Misstrauen, wobei die Betonung auf "Gesund" liegt den es gibt auch wie es dieses Forum zeigt, Webseitenbetreiber die es sicherlich nicht aus sozialer Anregung tun aber denoch ein faires Miteinander kennen.


 
Ich hab mich gestern mal angemolden und danach die Anmeldung widerrufen
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QUOTE > Salü
>
> Ich will meine "Anmeldung" auf die Email-Adresse fick@dich.ch widerrufen. War
> ein versehen.


Dieser Typ ist ein skrupelloses Ar[*].

Wer schiebt Ihm ne Kugel? (Oder war es der Riegel?
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)
 
QUOTE Ich frage mich wirklich: Weshalb werden unsere Kinder von den Schulen an der Realität vorbei erzogen?

Andi, hast Du Kinder?

 
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Dies Aussage ist - zum Glück - nicht richtig.

Schon im Schweizer Obligationsrecht - als Teil des Zivilgesetzbuches (in D: Bürgerliches Gesetzbuch, sprich BGB) in etwa dem deutschen Vertragsrecht vergleichbar - ist hier zunächst die zivilrechtliche Regelung.

II. Absichtliche Täuschung

1 Ist ein Vertragschliessender durch absichtliche Täuschung seitens des andern zu dem Vertragsabschlusse verleitet worden, so ist der Vertrag für ihn auch dann nicht verbindlich, wenn der erregte Irrtum kein wesentlicher war.

2 Die von einem Dritten verübte absichtliche Täuschung hindert die Verbindlichkeit für den Getäuschten nur, wenn der andere zur Zeit des Vertragsabschlusses die Täuschung gekannt hat oder hätte kennen sollen.



Das ist nur eine Regelung über die Verbindlichkeit des Vertrages. Aber das genau das was ich gesagt habe. Es ist weder eine Straftat noch ein Delikt und es macht wirklich keinen Sinn jemanden wegen "Absichtlicher Täuschung" anzuzeigen.
 
QUOTE Das ist nur eine Regelung über die Verbindlichkeit des Vertrages. Aber das genau das was ich gesagt habe. Es ist weder eine Straftat noch ein Delikt und es macht wirklich keinen Sinn jemanden wegen "Absichtlicher Täuschung" anzuzeigen.

Wenn Du meine Informationen zu Ende liest, erfasst Du den juristischen Gesamtzusammenhang vielleicht etwas besser. Das eine ermöglicht eine strafrechtliche Würdigung nach 146 StGB - und zwar zwingend. Dies ist im Übrigen auch im Sinne des Gesetzgebers, was einschlägige Leiturteile sowie Fachkommentierungen ausdrücklich und nachvollziehbar begründen.

Solltest Du Interesse haben fachlich etwas weiter in die Tiefe zu gehen, gebe ich Dir gerne die entsprechenden Literaturhinweise sowie Aktenzeichen entsprechender Urteile. Ich dachte mir allerdings, dass dies eher in ein juristisches Forum gehört, und habe daher auf entsprechende Fussnoten verzichtet.

Für jede strafrechtliche Würdigung einer - auf den ersten Blick strafrechtlichen Handlung - gilt immer die Einzelfallbetrachtung. Ob nun eine Betrug gemäss Wortlaut-Formulierung oder gemäss Interpretation (Stichwort: Herrschende Meinung) vorliegt.

Daher gilt: wer Opfer einer absichtlichen Täuschung geworden ist, sollte die Hinzuziehung der Strafverfolgungsbehörden immer mit ins Auge fassen.
 
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Wenn Du meine Informationen zu Ende liest, erfasst Du den juristischen Gesamtzusammenhang vielleicht etwas besser. Das eine ermöglicht eine strafrechtliche Würdigung nach 146 StGB - und zwar zwingend.

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Solltest Du Interesse haben fachlich etwas weiter in die Tiefe zu gehen, gebe ich Dir gerne die entsprechenden Literaturhinweise sowie Aktenzeichen entsprechender Urteile. Ich dachte mir allerdings, dass dies eher in ein juristisches Forum gehört, und habe daher auf entsprechende Fussnoten verzichtet.


d.H. du willst damit sagen eine Absichtliche Täuschung ist *immer auch ein Betrug nach 146 StGB*. Wenn du die entsprechenden Links gerade zur Hand hast, würden diese mich schon Interessieren.
 
Hallo...
ich bin leider eine von den "Dummen", die auf diesen Kram mit der Lebensprognose reingefallen ist.
Ich habe das Formular geöffnet, ein paar Fragen beantwortet, mir dann schlauerweise die AGB´s durchgelesen, das ganze abgebrochen und dann eine Rechnung bekommen.

Was kann ich denn jetzt machen?! Ich will ja auch nachher nicht irgendwen an den Hacken haben, aber ich habe das Ding ja noch nichtmal ausgefüllt....

Ich schäme mich echt, aber das ist dann wohl mein Lehrgeld!
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Vielen Dank schonmal...
Lena
 
QUOTE d.H. du willst damit sagen eine Absichtliche Täuschung ist *immer auch ein Betrug nach 146 StGB*. Wenn du die entsprechenden Links gerade zur Hand hast, würden diese mich schon Interessieren

Ich hatte ausgeführt, dass

- eine strafrechtliche Würdigung einer absichtlichen Täuschung unter Hinzuziehung des Art 146 seitens des Gesetzgebers ausdrücklich gewollt ist.

- dass die kantonale Vollzugs- sowie Gerichtsbarkeit ausdrücklich befugt ist eine absichtliche Täuschung dem Art 146 zu subsumieren

- dass generell eine Einzelfallbetrachtung zu erfolgen hat, was für jeden anderen (in diesem Fall: strafrechtlichen) Sachverhalt gleichwohl zutrifft.

Zu diesem Thema gibt es eine Reihe - zumindest für interessierte Juristen - interessanter Kommentierungen, u. A. von Günther Stratenwert, Stefan Trechsel und Bruno Schmidlin - alles jeweils im Fachhandel erhältlich.

Des weiteren kannst Du höchstrichterliche Leitentscheide hier auf der offiziellen Website des Schweizerichen Bundesgerichtes recherchieren.
 
Hallo,
kenne mich mit solchen Seiten recht gut aus, wie die Rechtslage in der Schweiz ist, weiß ich jedoch nicht!
Fest steht: Blos nicht zahlen! Die Typen leben von den Leuten die Schiss kriegen. Rechnungen, Abmahnungen - all dies könnt ihr ruhig in euren Kamin schmeißen. Falls ihr keinen habt macht draussen nen schönes Feuerchen!

Habe in der Schule mal ein Referat über solche Seiten gehalten - damit ich mich in die Materie einfinden konnte, habe ich mich auf iqfight.de angemeldet, eine Abzockseite der Vita Active Limited.
Nach Verstreichen der Wiederrufsfrist kam die erste Rechnung über 30¤
Dann die zweite Abmahnung (komisch, wo ist die erste?) über insgesamt 59¤
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Dann noch einen befreundeten Anwalt drauf angesetzt, welcher dem Betreiber der Seite dann noch einen schönen Brief geschrieben hat
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Prompt kam eine Entschuldigung - die Kosten mussten nicht mehr beglichen werden.

Gruß
 
Hallo. Ich bin auf diese Fritzen reingefallen ! Das komische an der Sache ist nur, das die IP Adresse , mit der ich mich angemeldet haben soll, gar nicht existiert . Habe meine mit der IP Adr. vergl. mit der ich mich angemeldet haben soll. Sind zwei nicht identische IP's ! Ist schon komisch ! Jetzt droht man mir schon mit Strafanzeige wegen Betruges und mit einem Inkassounternehmen ! Gibt es jemanden, der ähnliches erlebt hat ?

Gruß
gifhorner
 
Das mit den versteckten Preisangaben stimmt nicht ganz , denn auf der Hauptseite steht unten links folgendes : Für den lebensprognose.ch Service zahlen Sie einmalig 59.00 Euro. ! Ist nicht zu übersehen, obwohl ich es auch übersehen habe !!!
 
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