Hier noch eine kleine Zusammenfassung meiner Beiträge über Xentria AG / Internet Service AG (Leider wurden einige meiner Beiträge gelöscht, aber hier findest du vielleicht trotzdem Infos):
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Die Deutschen Behörden haben Ermittlungen gegen die Xentria AG / Internet Service AG aufgenommen. Ich nehme an, dass die Strafverfolger wegen Betrugs ermitteln...
Mehr Informationen findet ihr in der 20 Minuten von heute, 9. Oktober 2006. Vielleicht hat sie jemand zur Hand, vielleicht habe ich etwas falsch in Erinnerung (Korrigiert mich, wenn nötig).
siehe auch:
http://www.20min.ch/news/luzern/story/20493449
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Als Täuschung und Betrug gegenüber dem Konsumenten gelten insbesondere:
* Unrichtige Informationen an die Konsumenten
* Aggressive Verkaufsmethoden
* Irreführende Werbung
* Wettbewerbe und Gewinnversprechen mit unrealen Gewinnchancen.
(admin.ch)
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Der Vertrag ist ungültig, siehe:
http://www.verbraucherzentrale-nrw.de/UNIQ...ink202032A.html
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Das wird sicher nicht passieren. Der Mann ist als Internet-Betrüger bekannt (!
und hat diverse Projekte laufen, welche die Kunden absichtich täuschen und einschüchtern wollen. Und eine falsche Altersangabe im Internet wird sicher nicht als Betrugsdelikt angesehen.
Wie schon im anderen Thread zu dem Thema geschrieben: >Der offenbare Missbrauch eines Rechtes findet keinen Rechtsschutz.
Anderer Thread:
http://www.ayom.com/topic-12732-st-20.html
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Nein. Diese Briefe haben 10'000 Menschen bekommen, vielleicht auch weniger. Aber Fakt ist, dass es noch zu keinem einzigem Strafverfahren gegen einen Xentria-Kunden gekommen ist. (d.H. es ist nicht bekannt das es jemals so ein verfahren gegeben hat).
Xentira wird dich nicht anklagen, da so ein Verfahren mehrere tausend Euro Kostet (Zeitaufwand, etc.).
Und Geld bekommen sie dadurch nicht, weil:
a) Der Vertrag ist ungültig -> sie bekommen kein Geld.
b) Durch ein Strafrechtliches Verfahren werden sie (praktisch) keine Entschädigung bekommen.
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Ja du kannst ja zusammen mit den anderen Xentria-Kunden ein jährliches Höhenfeuer machen wo ihr die Drohbriefe verbrennt .