Das ausfürlichste zum Thema:
aus hier:
http://www.verbraucherrechtliches.de/2006/...vertragsfallen/
FAQ: Internet-Vertragsfallen
Mittwoch, 20. Dezember 2006
Nach wie vor landen in den Kommentaren zahlreiche Anfragen von Leuten, die auf Seiten wie lebensprognose.com, lebenserwartung.de, iqfight.de, smsfree24.de oder andere ähnlich angelegte “Projekte” (vgl. hier) auf den Trick mit dem Kleingedruckten hereingefallen und in die Vertragsfalle getappt sind und nun wissen möchten, wie sie sich zu verhalten haben.
Es geht um jene Seiten, die ich anfangs noch als Abo-Fallen (vgl. “Vorgehen bei ungewollten Internet-Abo-Verträgen“
bezeichnet habe. Inzwischen sind die Betreiber jedoch vom Konzept des 2-Jahres-Abos teilweise abgwichen und es geht nur noch um eine einmalige “Leistung” (Tests etc.). Die Problematik bleibt jedoch dieselbe.
Da sich viele der Fragen häufig wiederholen, hab ich sie hier einmal in einer FAQ-Liste zusammengefasst:
0. Ich hab ‘ne Rechnung bekommen war aber nie auf der Seite bzw. habe mich überhaupt nicht angemeldet. Muss ich nun zahlen?
Nein, natürlich nicht. Wenn man sich nicht angemeldet hat, besteht auch kein Vertrag. Es genügt nicht, wenn die Betreiber der Seite behaupten, man habe sich angemeldet - dies müssten sie auch beweisen.
1. Ich hab mich angemeldet, aber der Preis stand in den AGB bzw. im Kleingedruckten unten am Seitenrand. Das hab ich dummerweise überlesen. Muss ich jetzt zahlen?
Man muss sich immer Folgendes vor Augen führen: der Preis ist einer der wesentlichsten Punkte eines Vertrages. Daher genügt es natürlich nicht, wenn der Preis irgendwo an unscheinbarer Stelle auftaucht und daher leicht übersehen werden kann. Über ihn muss beim Anmeldeprozess deutlich sichtbar informiert werden. Das ist nicht der Fall, wenn der Preis nur in den AGB steht oder weit unterhalb des Anmeldeformulares, so dass man ihn nur sieht, wenn man nach unten scrollt. In all diesen Fällen kann man die Zahlungsforderung ohne weiteres abwehren.
Man sollte den Betreibern mitteilen, dass man aufgrund der unzureichenden Preisinformation nicht von einem kostenpflichtigen Angebot ausgegangen ist und daher einen einen entsprechenden Vertrag auch nicht schließen wollte. Die Verbraucherzentrale Berlin bietet auf Ihrer Internetseite einen Musterbrief für die Betroffenen der Seiten lebenserwartung.de und lebensprognose.com an (vgl. hier).
Wenn man dies den Betreibern geschrieben hat, kann man die weiteren Schreiben von Inkassounternehmen und Anwaltskanzlei getrost ignorieren. Erst in dem unwahrscheinlichen Fall, dass Post vom Gericht kommt, besteht wieder Handlungsbedarf (siehe hierzu Frage 3).
2. Können die das Geld von mir fordern, obwohl ich minderjährig (d.h. jünger als 18 Jahre) bin?
In diesen Fällen ist die Sache sogar noch eindeutiger. Minderjährige können nur mit der Einwilligung der Eltern Verträge abschließen. Liegt diese nicht vor und gibt es auch keine nachträgliche Genehmigung, so sind von Minderjährigen geschlossene Verträge hinfällig. Das wissen auch die Betreiber der Seiten und versuchen daher die Betroffenen mit einem Hinweis auf den sog. Taschengeldparagraphen (§ 110 BG) zu verunsichern. Häufig funktioniert das auch – viele Leute glauben tatsächlich, dass § 110 BGB in solchen Fällen Anwendung findet. Dies ist aber schlicht Unfug (näheres hierzu siehe “Taschengeldparagraph bei Internet-Abo-Fallen irrelevant“
.
3. Wenn ich der Forderung nun widerspreche und die Zahlung verweigere, geben die dann Ruhe?
Nein, man muss damit rechnen, dass die betreffenden Firmen trotz eines solchen Schreibens weiter an der geltend gemachten Forderung festhalten und weitere Mahnungen verschicken. Dies dient jedoch nur einem Zweck: man will Sie mürbe machen, einschüchtern und so zur Zahlung bewegen. Aber Mahnungen müssen einen wirklich nicht verunsichern. Papier ist geduldig. Dennoch geben viele Leute irgendwann entnervt auf und zahlen letztlich doch. Genau darauf bauen die Betreiber dieser Seiten.
4. Haben die überhaupt schon mal geklagt?
Nein, bislang ist noch kein einziger Fall bekannt geworden, in dem einer der Betreiber der entsprechenden Seiten Drohungen wahr gemacht und gerichtliche Schritte eingeleitet hat. Es wurde bislang weder ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt, geschweige denn eine Klage erhoben. Offenbar weiß man sehr genau, dass man Schiffbruch erleiden würde. Daher ist die Sache bislang immer im Sande verlaufen, wenn die Betroffenen standhaft geblieben sind und die Zahlung verweigert haben.
Nachtrag: Inzwischen gibt es doch ein Urteil, allerdings ein positives. Die Seitenbetreiber haben also verloren. Näheres hier
5. Können die mich wegen Betruges drankriegen, wenn ich falsche Adress- oder Geburtsdaten angegeben habe?
Hier muss man als aller erstes betonen, dass noch kein einziger Fall bekannt wurde, in dem die häufige Drohung mit der Betrugsanzeige wirklich wahr gemacht wurde. Folglich gibt es auch – soweit bekannt – noch kein Strafverfahren gegen einen derjenigen, die auf die Angebote hereingefallen sind. Bislang wurden lediglich Verfahren gegen einzelne Seitenbetreiber eingeleietet.
Und in aller Regel wird man eine Strafbarkeit wegen Betruges auch von vornherein verneinen können. Bei Jugendlichen unter 14 Jahren scheitert es bereits daran, dass sie nicht strafmündig.
Aber auch in den anderen Fällen ist der Vorwurf eines Betruges völlig absurd, da es in aller Regel jedenfalls an dem Betrugsvorsatz fehlt. Ein solcher würde nämlich mindestens voraussetzen, dass sich der Anmeldende darüber bewusst ist, dass das Angebot kostenpflichtig ist und er sich durch die Angabe des falschen Geburtsdatums der Zahlung entziehen will. Davon kann aber aufgrund der unzureichenden Kosteninformation nicht ausgegangen werden. Es ist also höchstfraglich, ob ein Staatsanwalt überhaupt ein Ermittlungsverfahren einleiten würde, wenn ihm eine solche Strafanzeige auf den Schreibtisch flattert.
(Nachtrag: Inzwischen gibt es ein Ermittlungsverfahren gegen einen Schmidtlein-Betroffenen. Dies sollte jedoch nicht überbewertet werden - schon gar nicht für die zahlreichen anderen Anbieter. Näheres hierzu: hier).
6. Die sagen, dass die meine IP gespeichert haben. Bekommen die damit auch meine Adresse?
Viele Leute sind furchtbar verunsichert, wenn man ihnen in den Mahnschreiben erklärt, dass die IP-Adresse gespeichert wurde. Mit dieser IP können die Seitenbetreiber selbst überhaupt nichts anfangen. Eine Zuordnung des Anschlussinhabers zu einer bestimmten IP kann nur der jeweilige Provider vornehmen. Und dieser rückt die Daten nicht ohne weiteres heraus. Einzig die Staatsanwaltschaft könnte vom Provider Auskunft verlangen. Aber dafür müsste 1. Strafanzeige erstattet werden und 2. müsste die Staatsanwaltschaft auch tatsächlich von einer Straftat ausgehen. Punkt 1 ist bislang – soweit bekannt - noch nicht vorgekommen und Punkt 2 ist bei der derzeitigen Sachlage äußerst unwahrscheinlich.
7. Können die mir auch den Gerichtsvollzieher nach Hause schicken?
Nein, ein Gerichtsvollzieher kommt nicht einfach, weil jemand behauptet er habe eine Forderung gegen einen anderen. Ein Gerichtsvollzieher kommt nur dann, wenn ein vollstreckbarer Titel in der Welt ist – das wäre entweder ein gerichtlicher Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid oder aber ein rechtskräftiges Urteil. Wie gesagt wurden bislang aber noch nie gerichtliche Schritte eingeleitet.
8. Und muss ich damit rechnen, dass die vom Inkasso-Büro zu mir nach hause kommen?
Nein. Es sind offenbar ziemliche Horrorvorstellung über die Tätigkeit von Inkassounternehmen im Umlauf. 99,9 % aller Inkassounternehmen schreiben lediglich Briefe oder rufen (aber auch nur das ganz selten) mal an. Alles andere wäre auch viel zu teuer und würde sich nicht lohnen, schon gar nicht für knapp 100 Euro. Die Kostet hierfür könnten nämlich nicht erstattet verlangt werden, so dass der Gläubiger in jedem Fall darauf sitzen bliebe.
9. Bekomme ich einen Schufa-Eintrag, wenn ich die Zahlung verweigere?
Das ist nicht zu erwarten. Zunächst kann ein Schufa-Eintrag nur von Vertragspartnern der Schufa Holding AG veranlasst werden.
Und das auch dann nur, wenn der Verbraucher beim Vertragsschluss ein wirksames Einverständnis zur Weitergabe der Daten erklärt hat. Dieses Einverständnis muss den strengen Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes genügen. Schon an diesen beiden Punkten wird eine Schufa-Eintragung in aller Regel scheitern.
Schließlich dürfen nach den Grundsätzen der Schufa nur unbestrittene Forderungen eingetragen werden. Wenn man also der Forderung widerspricht und die Zahlung verweigert, erfolgt nach den Schufa-Regeln kein negativer Schufa-Eintrag.
10. Die schicken mir ständig Mahnungen. Kann ich die deswegen verklagen?
Grundsätzlich besteht zwar tatsächlich die Möglichkeit einer negativen Feststellungsklage, bei der vom Gericht geprüft würde, ob die Forderung besteht oder nicht. Bei positivem Ausgang hätte man am Ende ein Urteil mit dem Inhalt, dass die Firma xy den geltend gemachten Anspruch nicht hat.
Aber warum will man sich diese Mühe machen und die damit verbundenen Kosten aufhalsen? Wenn man gewinnt, müsste zwar die Gegenseite die gesamten Kosten tragen – aber erstmal müsste man zumindest die Gerichtskosten vorstrecken. Und auf diesen Kosten bleibt man sitzen, wenn am Ende des Prozesses das Unternehmen insolvent ist und für die Vollstreckung nichts übrig bleibt.
Der einfachere Weg ist es da wirklich, die ganzen Mahnungen zu ignorieren und sich nicht verunsichern zu lassen.
11. Kann ich mich an einer Sammelklage beteiligen?
Auch hier stellt sich wieder die Frage, warum man überhaupt klagen will. Wenn man noch nichts gezahlt hat, dann besteht eigentlich keine Notwendigkeit einer Klage (siehe vorherige Frage) - man kann die Sache auch gut aussitzen. Hat man allerdings bereits gezahlt und möchte das Geld zurückbekommen, dann bestünde natürlich die Möglichkeit einer Zahlungsklage. Eine solche Klage ist allerdings recht risikobehaftet. Vor allem deswegen weil man damit rechnen muss, dass man zwar den Prozess gewinnt, am Ende aber auf den Kosten sitzen bleibt, weil das betreffende Unternehmen (häufig eine Limited) insolvenz ist und man nicht vollstrecken kann.
12. Ich habe bezahlt und trotzdem mahnen die mich weiter und drohen mit gerichtlichem Mahnbescheid. Was nun?
Es scheint wirklich häufig vorzukommen, dass selbst die Leute noch massiv gemahnt werden, die schon bezahlt haben. Das zeigt doch nur wie unseriös diese Unternehmen arbeiten. Offenbar meiden sie den Aufwand wenigstens die Personen aus der Mahn-Datenbank herauszunehmen, die schon gezahlt haben. Statt dessen schicken sie ihre Mahn-Serienbriefe an alle Leute, die sie gespeichert haben. Für den einzelnen bedeutet dies auch in diesem Fall: Ignorieren und sich nicht kirre machen lassen.
13. Und was soll ich nun machen?
Wenn Ihnen die Informationen hier in den FAQ nicht genügen, dann bleibt Ihnen leider nichts anderes übrig als sich an einen Anwalt oder an eine Verbraucherzentrale zu wenden. Dort kann man Sie individuell beraten. Eine individuelle Rechtsberatung kann es hier auf verbraucherrechtliches.de nicht geben.
Das Wichtigste aber ist: Nicht einschüchtern lassen! Es klingt banal. Aber offenbar muss man vielen Betroffenen doch einhämmern: Man zahlt doch keine Forderung bloß weil die Gegenseite einem massiv auf die Nerven geht und nicht locker zu lassen scheint - man zahlt nur, wenn man dazu rechtlich verpflichtet (!
ist.
14. Weitere Fragen?
Vorschläge für weitere Fragen, die hier in die FAQ mit aufgenommen werden sollten, bitte per E -Mail an faq (at) verbraucherrechtliches.de zu richten. Aber: über diese E-Mail wird es ebenfalls keine individuelle Rechtsberatung geben. Derartige Anfragen werden nicht beantwortet.